Firma bezahlt nicht

4 Antworten

Hallo, zuerst schreibt ein Selbständiger Angebote, dann je nach Auftragsgröße eine Auftragsbestätigung und letztendlich nach Bauabnahme eine Rechnung. Wenn die Zahlung nicht erfolgt, ergeht eine Zahlungserinnerung mit Terminsetzung an den Schuldner. Ist auch das fruchtlos, folgt eine gerichtliche Mahnung. Dafür gibt es spezielle Gerichte die so etwas erledigen. Normal wird die gerichtliche Mahnung von einem Anwalt erstellt, das kann man aber auch selber am Mahngericht veranlassen. Mir stellt sich die Frage, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt. Auch dann kann eine anwaltliche Beratung ( die ist nicht sehr teuer) in Anspruch nehmen.

nefelim 
Beitragsersteller
 14.10.2010, 13:22

Ach so, du denkst mein Freund ist Scheinselbstständig nur weil er von Anfang an nich alles richtig gemacht hat? Wie das funktioniert weiss ich auch und du hast nicht im geringsten meine Frage beantwortet. Ich wollte wissen, was man tun kann wenn eine Firma nicht bezahlt. Das man Mahnungen schreiben kann ist mir klar aber wenn die Firma denkt och ich hab aber keine Lust zu bezahlen und nicht auf die Mahnungen reagiert wird, was mact man dann??? Klar, ein Inkasso Unternehmen beauftragen. Das kostet aber viel Geld und lohnt sich wahrscheinlich bei einer Summe von 270 EUR nicht. Das heisst dann also das man sich das Geld abschminken kann oder?

ERGO2010  15.10.2010, 09:45
@nefelim

....Da der keine Aufträge mehr hat, ist das Arbeitsverhältnis beendet.... So stand es in der Anfrage. Laut Wikipedia. Zitat: Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland um einen privatrechtlichen Vertrag, der „Arbeitsvertrag“ genannt wird, der wiederum eine Sonderform des Dienstvertrags ist. Zitat ende. Also deshalb die Vermutung der Scheinselbständigkeit. Sorry. Ansonsten vier Wege. 1. Das persönliche Gespräch mit dem Schuldner. 2. Schriftliche Zahlungserinnerung. 3. Gerichtliches Mahnverfahren. 4. Klage beim zuständigen Gericht. Hier ein Link zur Anwaltlichen und gerichtlichen Kostenermittlung für die Punkte 2, 3 und 4. http://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/anwalt/berechnen.html
Ansonsten wünsche ich Deinem Freund viel Erfolg.

der kann jetzt noch eine mahnung schreiben und den fehlbetrag anmahnen. ich würde eine kurze frist bis zur zahlung von 14 tagen setzen.

Nachfragen, warum eine Kürzung in Höhe von 270€ vorgenommen wurde!

@Makki

wir haben nachgefragt bzw mein Freund und die Firma für die er gearbeitet hat sagt, das es eine Reklamation gegeben hätte und das die schnell n Fliesenleger holen mussten, der das ausbessert und dadurch sind die kosten von 270,12 EUR entstanden. Sorry aber wenn ne Reklamation vorliegt muss mein Freund das doch ausbessern und nicht irgend jemand oder? Und ausserdem muss er dann doch darüber benachrichtigt werden und nich einfach mal eben weniger bezahlen. Oder liege ich damit völlig falsch? Naja Mahnung hab ich geschrieben und geht raus, aber ich denk mal das kümmert den nich besonders. Hab den Eindruck das die wohl pleite sind. Lohnt es sich denn wegen diesem Betrag ein Gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten? Und kann an das auch sofort machen oder muss man erstmal aussergerichtlich Mahnen?