Alleiniges Sorgerecht: Muss er mich informieren wo und mit wem unser Kind unterwegs ist?
Hallo, ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter und mich würde interessieren, ob ihr Vater dazu verpflichtet ist, mich zu informieren wo und mit wem meine Tochter an seinen Besuchstagen unterwegs ist. Letztes Mal ist er einfach 250km weit weg gefahren mit ihr und dort über Nacht geblieben und ich wusste von nichts, hat er das Recht dazu? Danke und LG :)
5 Antworten
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, ist es selbstverständlich, dass du jederzeit wissen musst (und bestimmen darfst), wo das Kind sich wie lange aufhält. Ich würde im Sinne des Kindes nur auf genaue Informationen, wohin, wann und ob überhaupt ein ausflug gemacht wird, bestehen, wenn der Vater nicht vertrauenswürdig ist (unzuverlässig, feindlich, nicht mit der Sorgerechtsregelung einverstanden u.ä.).
Wer das alleinige Sorgerecht hat, sorgt selbstverständlich allein für das Wohl des Kindes. Der Vater ohne Sorgerecht ist genauso zu behandeln wie zum Beispiel eine Oma, die ja auch nicht einfach das Kind unter den Arm klemmen kann und in den Urlaub fahren (ohne Bescheid zu sagen).
Der Vater hat das Umgansrecht im Gegensatz zur Oma.
Während des Umgang bestimmt der Vater den Aufenthalt und dieser muß der Mutter nicht zwingend mitgeteilt werden.
Ein Vater ohne Sorgerecht hat wesentlich mehr Rechte als eine Oma.
Es ist leider so, dass er nie fragt und es ihm auch egal ist, wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin. Daher wollte ich gern wissen, wie es rechtlich aussieht. Vielen Dank!
Ja, hat er. Wenn Du informiert werden willst, dann frag das Kind. Während der Umgangskontakte hast Du kein Recht darüber, von ihm informiert zu werden, was er mit dem Kind anstellt. Wenn man das zu Ende denkt, wird auch klar, warum. Du könntest letzten Endes nämlich auf sein Leben über das KInd Einfluß nehmen, indem Du bestimmst, daß das Kind sich nicht in der Wohnung der neuen Partnerin aufhalten darf, Papa nicht bei seiner Segeltour begleiten darf etc.
Etwas anderes gilt nur bei sehr langen Reisen (einmal quer durch Deutschland) oder ins Ausland. Hier spielt dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht eine Rolle, das ja nur Du inne hast. Ist in Deiner Beschreibung jedenfalls nicht zu erkennen.
Und wenn Du eine Kindeswohlgefährdung befürchtest, dann mußt Du Dich halt an das Jugendamt wenden. Dann klären die das für Dich.
Das stimmt nicht so ganz. Die Mutter hat ein Auskunftsrecht. Also grob muß er schon antworten.
Und Auslandsurlaub ist mittlerweile eine Alltagsangelegenheit ohne langfristige Nachwirkungen. Da muß er auch nicht vorher Bescheid sagen.
Wenn Sie mit dem Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, muß man Ihnen Ortsveränderungen des Kindes nicht nur mitteilen, sondern Sie müssen gefragt werden und Ihre Zustimmung geben oder verweigern. Wenn der Vater kein Umgangsrecht hat, würde ich das Jugendamt einschalten, damit der Vater einmal von amtlicher Seite hört, was er darf und was nicht. Ohne Ihre Zustimmung darf er nämlich eigenmächtig über Ihre Tochter keine Entscheidungen treffen.
Das Aufenthaltsbestimmungrecht regelt lediglich den Wohnort.
Den tatsächlich Aufenthalt während des Umgangs bestimmt der Vater.
Der Vater hat ein Umgangsrecht sobald er Vater ist.
Das Jugendamt wird genau das der Mutter erzählen.
Und die finden das NICHT witzig, was sich so manche Mutter glaubt rausnehmen zu dürfen.
Na, da wird die Kindesmutter dann aber ihr großes Aha-Erlebnis haben^^
Ja das Recht hat er, über die Grenze darf er allerdings nicht ohne es dir zu sagen.
Doch, das darf er auch.
Nein das darf und kann er nicht ohne Einwilligung des Sorgeberechtigten, der Ausweis ist beim Partner mit dem Sorgerecht, also muss er den erst mal bekommen.
Ja, das Recht hat er. Allerdings nur während des Umgangs.
au wei, was für ein Unsinn^^