Alkoholtest Aussagekraft
Guten Tag,
Samstag Abend war ich mit meinem Kumpel unterwegs. Da ich Beifahrer war, hab ich mir ein Veltins Curuba (0.33 Liter, 5 %) reingezischt. Es kam eine Polizeikontrolle und mein Kumpel musste pusten. Er hatte natürlich 0.0 Promille, ich fragte die recht jungenPolizisten, auch mal pusten zu dürfen, rein aus Neugierde. Bei mir waren es 0.6 Promille - ungewöhnlich viel für meine Statur (fast 90 kg). Nun habe ich gelesen, dass durch Restalkohol, der noch im Mund ist, die Messung stark verfälscht werden kann, wenn man direkt nach Trinkende misst. Nun frage ich mich, was gewesen wäre, wenn ich der Fahrer gewesen wäre. Mal angenommen, ich komme vom Restaurantbesuch, habe ein kleines Glas Wein getrunken, und direkt nach dem Trinken kommt eine Kontrolle, und es werden über 0.5 Promille festgestellt - 1 Monat Fahrverbot, 500 EUR. Reicht hierfür der Wert des Meßgerätes oder muss hierfür dringend ein Blutalkoholtest gemacht werden?
2 Antworten
Du hast Recht, es gibt Umstände, welche den Messwert beeinflussen. Das eine ist z.B., dass Alkohol, der sich noch in der Mundschleimhaut befindet, den Wert nach oben treibt. Wir hatten einmal getestet, ein hoher Polizeibeamter trank einen Schluck Bier und wurde eine halbe Minute später gemessen. Die Anzeige war mehr als 9‰. Der Polizei ist das aber bekannt. Aus diesem Grund soll mit der Messung auch gewartet werden, bis das Trinkende mindestens 20 min vorbei ist. In dieser Zeit verflüchtigt sich der Alkohol aus den Mundschleimhäuten.
Es könnte auch sein, dass du andere Sachen genommen oder getrunken hast. Einige Medikamente enthalten z.B. Alkohol. Oder es war an diesem Tag bei dir doch mehr als diese eine Flasche. Möglich wäre auch, dass du einige Stunden vorher etwas getrunken hattest und dadurch auch noch Restalkohol vorhanden war. Denkbar sind auch andere Substanzen, die sich auswirken können.
Besser ist es daher in jedem Fall, KEINEN Alkohol zu trinken, wenn man noch fahren will. Das läßt sich ganz einfach nicht so genau vorausberechnen. Wäre es für dich der Ernstfall gewesen, dann hätte man dich zum Revier mitgenommen. Auf der Straße werden kleinere Geräte benutzt wür einen ersten Test. Auf dem Revier steht dann in der Regel das größere Draeger Evidential, welches für OWis,also bis 1,1‰ auch gerichtsverwertbar ist. Erst bei Konzentrationen ab 1,1‰ geht es in den Strafbereich, da ist dann eine Blutprobe vorgeschrieben.
Das ist schon mal sehr interessant und deckt sich mit meinen Vermutungen. Wenn also bei der Wache das präzisere Gerät oder eine Blutmessung (kann man eigentlich wählen?) vorgenommen wird, wird dann auch die Zeitspanne berücksichtigt? Also mal angenommen, ich habe auf der Straße 0.55 Promille und die Messung findet eine Stunde später statt, d.h. ich habe dann nur noch 0.45. Geht man vom Wert auf der Wache aus oder rechnet man etwas dazu, weil man ja bei der Fahrt vom eigenen Auto zur Polizeiwache auch etwas abbaut?
Die Geräte der Polizei dienen dem Schnelltest,Wenn also ein gewisser Wert angezeigt wird musst du mit aufs Revier zum Blut abnehmen.Dann haben sie den genaueren Wert.
Vor Gericht wird nur die Blutkontrolle zugelassen.
Nicht ganz. Dort gibt es aber noch ein anderes zugelassenes Gerät.
Und zählt nur dieser Wert? Kann also aufgrund des Atemalkohols keine Strafe verhängt werden?