Ich bin über rot gefahren und wurde von der Polizei angehalten und hab auch schon eine Post bekommen,nun möchte ich mich als Polizist bewerben und es wird?
Gefragt ob ich ein strafliches Ermittlungsverfahren anhängig bin.
6 Antworten
Lies Dir in dem Text durch, wie schwerwiegend Dein Rotlichtverstoß war. Im Normalfall ist es eine bußgeldbewehrte Ordunungswidrigkeit, kann aber unter Umständen auch eine Straftat sein, und dann droht ein Verfahren:
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/
Wen man nicht mal bei so was sehr einfachen aufpasst ist man bei der Polizei völlig falsch da steht sogar eine Freiheitsstrafe drauf bei ROT fahren und dann noch von der Polizei erwischt da ist die höchst Strafe fällig .
Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren 200 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
Lesen bildet:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html
Dieser § trifft auf jeden Fall nicht nur auf das überfahren einer Verkehrsampel mit erlaubter Geschwindigkeit bei rot zu.
Da müssen schon noch andere Gründe bzw. Vergehen vorliegen.
Das ist auch vollkommener Blödsin, laß Dich nicht verrückt machen.
Nein? Ich hatte eine höhe von 120 euro als Strafe und es war unter 1 sekunde und sowas kann jeden mal passieren auch einen Polizisten
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und deshalb auch nicht relevant für deine Bewerbung bei der Polizei. Du brauchst dir also keine Sorgen machen, kannst dich bewerben.
Eine reine Rotlichtfahrt ist eine Ordnungswidrigkeit und gilt nicht als strafrechtliches Ermittlungsverfahren.
Hallo.
Lass dich nicht verrückt machen, Wenn in der Bewerbung gefragt wird, solltest du die Wahrheit schreiben, das wollen die , Fehler macht jeder.
So, nun Zahle und die Sache läuft von alleine.
Für eine Anklage und eventuelle Verurteilung nach 315c StGB muß schon ein bißchen mehr vorgefallen sein als nur mal eben das Rotlicht zu übersehen.