ALG2 Folgeantrag bei Weiterbildung notwendig?

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Du musst hier einiges Unterscheiden:

  1. Antrag auf Leistung
  2. Die EGV
  3. Die bewilligte Weiterbildungsmaßnahme

Ohne 1. kein 2.und 3.! Der Anspruch auf die Weiterbildung, bzw. eher auf die Kostenübernahme endet auch automatisch mit dem Anspruch auf ALG2. Das heißt, wenn dein ALG2 ausläuft, z.B. weil Du keinen Folgeantrag stellst, musst Du die Kosten dafür selber tragen. Der Anspruch auf ALG2 verlängert sich niemals automatisch. Es ist immer ein Folgeantrag notwendig.

Da selbe gilt mit der EGV, diese erlischt mit dem Anspruch auf ALG2. Nur wenn der Anspruch ohne Unterbrechung (und sei es auch nur für einen Tag) weiter läuft, besteht auch die EGV weiter.

Ebenso ist die Kostenübernahme an die EGV gebunden, denn dort wurde die Kostenübernahme und die daraus für dich resultierenden Pflichten festgehalten.

Kurz: Stellst Du keinen Folgeantrag, erlischt dein ALG2 Anspruch. Damit wird die EGV ungültig und damit musst Du die Kosten für die Weiterbildung ab diesem Moment selber tragen!

Scaver  15.12.2013, 12:55

Danke für den Stern :) Ich freue mich wenn ich helfen konnte.

Eine EGV - ist Bestandteil bei Leistungsbezug und hat nichts mit dem Ablauf deines Bewilligungsantrages zu tun !

Wenn du den Antrag auf Weiterbewilligung noch nicht bekommen hast,solltest du dir diesen umgehend besorgen,ausfüllen und abgeben.

Eine Eingliederungsvereinbarung hat nichts mit der Bewilligung von Hartz 4 zu tun. Wenn dein Bewilligungszeitraum abläuft musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Klar musst du einen Folgeantrag stellen,ausser du willst ohne Geld da stehen.