ALG2 als volljähriger Schüler?
Hallo,
Im Oktober werde ich die 12. Klasse einer allgemeinbildenden Schule(Gymnasium) besuchen. Derzeit wohne ich mit meinem Freund in einer Wohnung und bekomme(da ich auf eine Berufsfachschule gehe, die ich jedoch abbreche, da ich mein Abi machen möchte) deshalb noch Schüler-Bafög bis Oktober.
Nun würde mir, soweit ich recherchiert habe, kein Schüler-Bafög mehr zustehen, da ich zwar nicht bei meinen Eltern wohne, jedoch nicht verheiratet bin oder ein Kind habe.
Deshalb wollte ich fragen, ob ich dafür Anspruch auf Alg2 habe?
Mein Vater wohnt nicht in DE und bei meiner Mutter kann ich (aufgrund privater Umstände) nicht wohnen. Außerdem ist Sie nicht Unterhaltsfähig, sodass ich keinen Unterhalt von meinen Eltern bekommen kann.
3 Antworten
Hallo,
nein, hast du nicht. Du bist ja nicht arbeitssuchend, sondern Schüler.
Du müsstest bei deiner Mutter wohnen und in einer Schule in der Nähe gehen. Je nach "privaten Umständen" kann man dir raten zum Jugendamt zu gehen und dich dort beraten zu lassen.
Nach Recherchen im Netz stand aber, dass bei Bafög-Ablehnung man das durchaus hat
Du kannst einen Antrag auf ALG 2 stellen. Danach Entscheidung abwarten und prüfen.
Falls Du mit Deinem Freund allerdings länger als 12 Monate zusammenlebst, würde dessen Einkommen auf Eure ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Andernfalls erst nach Ablauf der 12 Monate.
Du musst schon bei deiner Mutter leben. Schüler-Bafög bekommst du nicht.
ALG2 bekommst du nicht, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Diese Feststellung habe ich bereits in meiner Frage erwähnt