ALG1: max. 165€ Zuverdienst bei gekündigten Arbeitgeber problemlos?

3 Antworten

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Hallo jodavi,

natürlich ist dies möglich. Beachte allerdings, dass du nicht 15 Stunden oder mehr in der Woche arbeiten darfst. Ansonsten erfolgt eine Abmeldung bei der Agentur für Arbeit.

Ebenfalls solltest du dir über das Gehalt Gedanken machen. 165 Euro im Monat für ca 15 Stunden Arbeit in der Woche?

Gleichzeitig muss du den Nebenverdienst bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Das kann man telefonisch, schriftlich oder persönlich machen.

Allgemein: Du darfst auch mehr als 165 Euro verdienen! Das ist keine Grenze. Die Grenze liegt aktuell bei 450 Euro!

jodavi 
Beitragsersteller
 27.06.2016, 11:55

Danke UserDortmund für die schnelle Antwort. Die Grenze von 450€ bezieht sich glaube ich nur auf die Art der Beschäftigung als geringfügige Beschäftigung.

Mit der 165€ Grenze meinte ich die Grenze ohne Abzüge im ALG zu befürchten. Also ne Freigrenze des Zuverdienst zum ALG1.

Ja, für diese 165€ werde ich sicher keine 15 Stunden arbeiten aber ich habe dadurch die Möglichkeit "am Ball" zu bleiben in dieser Firma und vielleicht dann auch bald wieder aus der Arbeitslosigkeit mit einer wieder festanstellung raus zu kommen.

Weißt du wie das mit Fahrtkosten ist zur Arbeit? Denn ich muss auch noch 30 km einfache Strecke fahren. Bekommt man dafür einen Zuschuss vom Arbeitsamt ohne Kürzungen des ALG oder des Zuverdienstes?

UserDortmund  27.06.2016, 12:00
@jodavi

Dafür gibt es keine Fahrtkosten. Allerdings kannst du Fahrtkosten bei deinem Nebenverdienst mit anrechnen lassen. Heißt wenn du 200 Euro verdienst hast du einen Freibetrag i.H.v. 165 Euro plus 35 Euro Fahrtkosten. Dann wird dir auch nichts abgezogen. Wenn dir die Antwort ausreicht dann freue ich mich über eine "hilfreichste Antwort" ;) Danke

jodavi 
Beitragsersteller
 27.06.2016, 12:02
@UserDortmund

Danke noch mal UserDortmund. Und auch danke an Gerneso. Nun bin ich schlauer :))

Da dürfte es keine Probleme geben !

Ich hab auch erst mal im Internet nachgesehen,da ging es zwar nicht direkt um deine Frage,sondern um eine Sonderzuwendung vom AG - der Fragende hat aber nach seiner Kündigung und Bezug von ALG - 1 auch gleich beim gleichen AG - auf 165 € Basis angefangen.

Die Frage hat dann ein Rechtsanwalt beantwortet und sollte es diesbezüglich ein Problem geben,dann wäre der Anwalt sicher auch darauf eingegangen.

Wenn Du ALG1 beziehst musst Du alles dafür tun Dich um eine richtige Anstellung zu bemühen. Es kann auch sein, dass die Arbeitsagentur Dich in eine "Maßnahme" schickt.

Der Nebenjob darf also für Dich keine Priorität haben und Dir nicht im Wege stehen bei Deinen Bewerbungen und für Stellenangebote.