ALG1 Darf man zur Tafel?
hallo es ist mir etwas unangenehm,aber kann mir jemand sagen ob man mit Alg 1 zur Tafel darf? Da es nicht grad sehr viel ist und mit 185 die über bleiben im monat ist es schwer 2 Erwachsene und 1Kind mit 2 Katzen durch zubringen deswegen meine Frage mit der tafel.Danke euch im vorraus
4 Antworten
Es muß bei der Tafel eine Einkommenprüfung vorgenommen werden (Anwendungserlaß zur Abgabenordnung zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit) ob man im Sinne der gesetzlichen Vorschriften bedürftig ist..
Das schließt ALG-II-Empfänger nicht von vorneherein aus - Bei ALG-II-Empfängern wird die Bedürftigkeit automatisch unterstellt.
Also aktuellen Bescheid mitnehmen.
Sollte noch etwas vorgelegt werden, wird Dir das entsprechend mitgeteilt.
ja eben - ALG-I-Bescheid mitnehmen, dann wird dort die Hilfebedürftigkeit geprüft.
Ach so: Korrektur des Satzes: Das schließt ALG-I-Empfänger nicht von vorneherein aus - sorry-
Du könntest Dich bei der Tafel erkundigen.Ich habe gehört daß, wenn man zur Tafel geht einen Schein oder eine Karte bekommnt,daß Du berechtigt bis da einzukaufen. Das wirst du an der Tafel erfahren. Soviel ich weiß, ohne gehts nicht.
Hast Du mal überprüfen lassen ob Dir noch ergänzende ALG 2 Leistungen zustehen würden,und hast Du Wohngeld beantragt!Dein ALG 1 scheint nicht ausreichend zu sein und da ist ergänzende Leistung nicht ausgeschlossen!
Danke werden wir morgen mal direkt machen
Du kannst aufstockend Hartz4 beantragen ,was ich dir dringend raten würde und das du zur Tafel gehen kannst ,da glaube brauchst du einen Ausweis das du auch bedürftig bist ,aber das kannst du beim Amt erfragen.
Den Ausweis gibt es direkt bei der Tafel nicht beim Amt. Ämter stellen nur Bescheide aus, mit den kann man bei der Tafel vorlegen und bekommt dann einen Ausweis
Aber wir bekommen ja nur Alg 1 und nicht Alg II