3 Jahre Elternzeit.... ALG 2!?!?

4 Antworten

also du kannst ab dem 2. jahr erziehungsgeld beantragen und dann zwingt dich trotzdem noch niemand arbeiten zu gehen bevor das kind 3 ist. da in den ersten 3 jahren die bindung zur mutter sehr wichtig ist. alg2 kann man immer beantragen auch wenn beide arbeiten, die einkommensgenze ist wichtig. gibt einen ALG II rechner im internet....

Blackrose85 
Beitragsersteller
 04.04.2012, 13:57

Das Erziehungsgeld ist doch das Elterngeld?Und das bekommt man doch nur für das 1. Jahr!?

johnnymcmuff  04.04.2012, 14:09
@Blackrose85

Aber eventuell noch Kindergeldanspruch!

Blackrose85 
Beitragsersteller
 04.04.2012, 14:19
@johnnymcmuff

Kindergeld bekommt doch eigentlich jeder der ein Kind hat ;)

Ab 2013 hast du ein Anrecht auf einen Krippenplatz. Das heißt, irgendwie muss man dir die Betreuung des Kindes möglich machen, ob die Gemeinde will oder nicht. Das Argument fällt also weg. Du kannst dir das Elterngeld auch auf zwei Jahre auszahlen lassen, dann ist es zwar weniger, läuft aber länger.

Du musst nicht nach einem Jahr wieder arbeiten. Immerhin stehen dir drei Jahre Elternzeit zu, man muss es nur eben finanzieren können. Es ist nun mal für den Staat nicht finanzierbar, den Eltern auch diese drei Jahre Elterngeld zu zahlen, wo soll das Geld denn herkommen? Man weiß doch vorher, dass Kinder Geld kosten und dass man die gewünschte Zeit auf Einkommen verzichten muss.

Blackrose85 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 16:32

Ja natürlich weiß man das vorher..Aber muss man so wenig Geld verdienen das es fast unmöglich ist ein Kind zu bekommen????

Wäre es möglich für die 2 Jahre,die ich auch zuhause beim Kind bleiben würde,ALG 2 zu beantragen?

Ich glaube kaum das es Anspruch auf Hartz IV gibt.Warum?

Weil drei Personen 893 € bekommen würden + die angemessene Miete.

Hartz IV Wohnungskosten verschiedene Städte

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


Ihr müsstet Wohngeld beantragen was Euch abgezogen wird!

Da könnt Ihr genauso gleich Wohngeld beantragen.


Soweit ich weiß,hat man jetzt auch bei Hartz IV keinen Anspruch auf Elterngeld.Das würde dann bei Antrag auf ALG II auch wg sein!

Ich weiß ja nicht wie lange Ihr schon zusammen seid. Eine Heirat könnte man auch in Erwägung ziehen,da Dein Freund eine andere Steuerklasse bekommt und weniger Steuern bezahlen muss.

MFG

Johnny

Klipp und klar:

In den ersten drei Lebensjahren des Kindes musst du selbst dann nicht der Vermittlung zur Verfügung stehen, wenn du einen Krippenplatz hättest.

In den ersten drei Jahren ist also eine Arbeitsaufnahme gem. § 10 SGB II generell unzumutbar (gilt auch für Maßnahmen und Ähnliches).

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

Ob ihr Anspruch auf Alg2 haben werdet, hängt von eurer Einkommens- und Kostensituation ab.

Bei 1300 netto ergibt sich beim Freund ein Anrechnungsfähiges Einkommen in Höhe von maximal 970 EUR .. dazu noch Kindergeld in Höhe von 184 EUR und ihr liegt bei rund 1150:

Allein euer Regelbedarf beläuft sich auf rund 890. Wenn eure Miete also nicht gerade 260 EUR beträgt, werdet ihr zumindest irgendeinen Anspruch haben ... Wohngeld ggf. zzgl. Kiz oder - alternativ - Alg2.