Was sagt ihr zu der ALG Sanktion wegen nicht wichtigem Grund?

6 Antworten

Wenn du mit einer Magen-Darm- Grippe und Fieber ausfällst, dann kann eigentlich nicht erwartet werden, dass du im JobCenter aufschlägst und alle ansteckst.

Wenn du aber nur eine (Beispiel) Verstauchung, Zerrung, nen Arm auf einer Schiene, so etwas in der Art, hast, dann könntest du trotzdem ins JC kommen. Immerhin gehst du damit ja auch raus und erledigst deine Besorgungen.

Wenn dein Arzt dir bescheinigt, dass dir für ein paar Tage das Verlassen der Wohnung nicht zuzumuten ist, dann wäre das - aus meiner Sicht - schon etwas spezieller-

Dein Arzt gibt dir keine "Krankmeldung", sondern eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (AU). Das bezahlt die Krankenkasse, auch wenn du gar keiner Arbeit nachgehst.

Manchmal genügt das beim Jobcenter, um einen Termin zur Vorsprache zu verschieben. Manchmal verlangt das Jobcenter aber auch eine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" - also einen Attest, wonach du den Weg zum Jobcenter nicht bewältigen kannst.

Dafür kann der Arzt Geld von dir verlangen, das übernimmt die Krankenkasse nicht. Aber wenn das Jobcenter eine solche Wegeunfähigkeitsbescheinigung von dir verlangt, erstattet es auch die Kosten dafür.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Eine normale gelbe "Krankschreibung" (AU) besagt nur, dass man seine Arbeit nicht ausüben kann. Mit einem verstauchten Finger betrifft dies etwa eine Tippse oder einen Kraftfahrer, kaum aber einen Lehrer - und schon gar nicht einen Arbeitslosen! Der muss in der Regel nachweisen, dass er keine halbe Stunde im Bus sitzen kann und im Wartebereich ...

Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen.

Jedenfalls nach vorheriger Aufforderung kann vom Leistungsberechtigten auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 9.11.2010 – Az. B 4 AS 27/10 R).

Die Kosten für die Ausstellung des Attestes können in angemessenem Umfang übernommen werden. Dies sind die nach Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenen Gebühren für eine kurze Bescheinigung, und zwar in Höhe des bei Privatrechnungen üblichen 2,3fachen Satzes, mithin derzeit 5,36 EUR. Höhere Kosten werden nicht übernommen.”

Das Auffassung des BSG wird inzwischen von der Arbeitsagentur und den Jobcenter übernommen und angewendet.

Solltest Du keine vorherige Aufforderung erhalten haben, ein zusätzliches Attest einzureichen, dann wäre die Sanktion rechtswidrig - Einspruch einlegen...

DerSchopenhauer  08.09.2015, 06:27

Diese Aufforderung kann auch darin bestehen, daß dies im Einladungsschreiben steht...

Ansonsten kann man davon ausgehen, daß der Leistungsbezieher davon ausgehen muß, daß die "normale" AU reicht einen Termin nicht wahrnehmen zu müssen - dennoch sollte immer mit dem Amt Kontakt aufgenommen werden, wenn eine Einladung während einer laufenden AU kommt - das erspart unnötigen Ärger...

Dem Amt kannst leider nicht trauen, die haben teilweise ihre ganz eigene Rechtsauffassung. Steht in der Einladung drin, das du eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung brauchst? Wenn nicht, hat das Amt schon verloren. Widerspruch einlegen, wenn sie diesen ablehnen, klagen vorm Sozialgericht.

Denn wenn dies nicht explizit in der Einladung steht, reicht eine normale Krankmeldung aus.

DClayman 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 21:50

Nein es steht nur

Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld || bzw Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie usw.

Ifosil  07.09.2015, 21:51
@DClayman

Gut, dann Widerspruch einlegen. Schreibe, das dein Attest ein wichtiger Grund ist und du notfalls klagen wirst.

violatedsoul  07.09.2015, 22:00
@Ifosil

Eine Krankmeldung ist kein Grund, nicht erscheinen zu können. Kommt auf die Krankheit an. Wer sich den Arm gebrochen hat, ist nicht ans Bett gefesselt, zum Beispiel.

Ifosil  07.09.2015, 22:00
@violatedsoul

Was er hat, sagte er nicht, geht dem Amt und uns auch nichts an. Fieber z.B ist schon ein Grund, nicht kommen zu können.

DClayman 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 22:01
@violatedsoul

Wer bekommt wegen einen gebrochenen arm ne krankmeldung bitte?

violatedsoul  07.09.2015, 22:19
@Ifosil

Wenn man sich selbst gegenüber ehrlich ist, weiß man, ob man trotz Krankenschein einen Termin wahrnehmen kann und will oder nicht. Oder ist man sonst auch zu schwach, sich draußen aufzuhalten? Bei aller Liebe, aber man kann es auch übertreiben.

violatedsoul  07.09.2015, 22:20
@DClayman

Es war ein Beispiel, dass man auch mit gebrochenem Arm zum Termin erscheinen kann.

Wegen was bist du krankgeschrieben?

Mal so gesprochen: Wenn du nicht gehbehindert oder nicht hochansteckend bist oder durch Dauerdurchfall oder massive Kreislaufprobleme nicht in der Lage bist, dich aufrecht zu halten, dann kannst du durchaus zu einer Einladung erscheinen. 

DClayman 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 21:51

Ja deswegen war ich bei mehreren ärzten und habe sowas gesagt und etwas dafür verlangt. Mir wurde aber gesagt für sowas gibts eben nichts

violatedsoul  07.09.2015, 21:56
@DClayman

Weswegen bist du krankgeschrieben? Was fehlt dir?

DClayman 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 22:03
@violatedsoul

Das letzte mal als ich beim arzt war habe ich gesagt das ich "Dauerdurchfall" habe und deswegen nicht hin kann aber die ärzte meinten das sie mir nur ne Krankmeldung geben könnten. Will für das nächste mal gewappnet sein

violatedsoul  07.09.2015, 22:10
@DClayman

Hattest du auch Dauerdurchfall oder hast du das nur behauptet? Wurde das untersucht? Oder werden nur gelbe Zettel verteilt? Sorry, du klingst danach, als ob du keine Lust hast.