Muss man Stromguthaben ans Amt zurück zahlen?
Verlangt das Amt das man Stromguthaben zurück zahlt wenn die das auf den Kontauszügen sehen die muss man ja jedes halbe Jahr dort abgeben.
6 Antworten
Nein das musst du nicht. Während Betriebskosten vom Amt übernommen werden (miete wird ja gezahlt) zahlst du den Strom ja aus dem Regelsatz. Wenn du also zuviel bezahlt hat und es wiederbekommst steht dir das zu, ebenso wie bei den Betriebskosten die das Amt gezahlt hat evtl. Rückzahlungen dem Amt zustehen.
Der Abschlag für den normalen Haushaltsstrom muss man aus dem Regelsatz bzw. Einkommen selber zahlen,deshalb zählt ein Guthaben aus dieser Vorleistung nicht als Einkommen und darf nicht auf die Leistungen angerechnet werden !
2009: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-stromkosten-guthaben-ist-einkommen3112.php
2011: http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_49186784/stromkosten-hartz-iv-empfaenger-duerfen-erstattung-behalten.html
2012: http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-stromkosten-rueckzahlung-kein-einkommen-18892.html
Ich vermute daher, dass es mittlerweile so gehandhabt wird, dass die Rückzahlung kein Einkommen darstellt.
Außerdem hast Du den Strom nicht zusätzlich bekommen, sondern musstest selbst mit dem Geld kalkulieren, dass eigentlich für Essen, etc. gedacht ist. Strom wurde da theoretisch eingerechnet, aber praktisch ist das schon ein heftiger Anteil.
Ja mußt du sonst ziehen sie es dir ab oder du mußt es nachträglich zurückzahlen.
Wie kommst du zu dieser falschen Annahme denn?
Wo steht das bitte ?
Sollte man zurück zahlen. Gehört sich so. Bekommst ja auch den Strom bezahlt.
Unrichtig. Man bekommt Miete gezahlt, nötige Anschaffungen (z.B. bei Familien), aber Strom gehört nicht dazu. Den muss man selbst haushalten.