Zählt ALG II mit zu Betriebseinnahmen?
2 Antworten
ALG-II ist eine nicht steuerbare Sozialleistung, das nicht dem Progressionsvorbehalt (wie Lohnersatzleistungen z. B. ALG-I, Krankengeld, Insolvenzgeld etc.) unterliegt.
Selbst wenn es eine Lohnersatzleistung wäre, wäre das keine Betriebseinnahme, da solche Zahlungen dem privaten Bereich zuzurechnen sind.
Das ALG-II wird daher in der Steuererklärung nicht erfaßt.
Sollte der Gewinn nicht besonders hoch sein, sollte dem Finanzamt ein kurzer Hinweis auf den Bezug von ALG-II gegeben werden, um unnötiges Mißtrauen zu vermeiden.
Betriebseinnahmen sind Einnahmen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
und jetzt Preisfrage: was hat ALGII mit dem Betrieb zu tun?
du bist garantiert nicht von der Umsatzsteuer befreit .....
die Befreiungen stehen in § 4 UStG, der 19ner UStG ist da sehr weit weg
Was ist denn eine Einkommensüberschussrechnung? Meinst Du vielleicht eine Einnahmeüberschussrechnung?
Ja, ich habe mich da verschrieben!
Nach § 19 UStG Kleinunternehmer muss ich als Aufstocker EÜR abgeben!
klar, bild dir das nur ein .......
das Umsatzsteuergesetz hat mit der EÜR soviel zu tun wie ein Fisch und Fahrradfahren
Da ich als Kleinunternehmer von der Steuer befreit bin, hat das wahrlich nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Aber eine Einkommensüberschussrechnung muss im FA elektronisch eingehen. Gruß