Zählt ALG II mit zu Betriebseinnahmen?

2 Antworten

ALG-II ist eine nicht steuerbare Sozialleistung, das nicht dem Progressionsvorbehalt (wie Lohnersatzleistungen z. B. ALG-I, Krankengeld, Insolvenzgeld etc.) unterliegt.

Selbst wenn es eine Lohnersatzleistung wäre, wäre das keine Betriebseinnahme, da solche Zahlungen dem privaten Bereich zuzurechnen sind.

Das ALG-II wird daher in der Steuererklärung nicht erfaßt.

Sollte der Gewinn nicht besonders hoch sein, sollte dem Finanzamt ein kurzer Hinweis auf den Bezug von ALG-II gegeben werden, um unnötiges Mißtrauen zu vermeiden.

Betriebseinnahmen sind Einnahmen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

und jetzt Preisfrage: was hat ALGII mit dem Betrieb zu tun?

Baggermacha 
Beitragsersteller
 06.05.2018, 16:05

Da ich als Kleinunternehmer von der Steuer befreit bin, hat das wahrlich nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Aber eine Einkommensüberschussrechnung muss im FA elektronisch eingehen. Gruß

wurzlsepp668  06.05.2018, 16:08
@Baggermacha

du bist garantiert nicht von der Umsatzsteuer befreit .....

die Befreiungen stehen in § 4 UStG, der 19ner UStG ist da sehr weit weg

Bakaroo1976  06.05.2018, 16:15
@Baggermacha

Was ist denn eine Einkommensüberschussrechnung? Meinst Du vielleicht eine Einnahmeüberschussrechnung?

Baggermacha 
Beitragsersteller
 06.05.2018, 16:25
@Bakaroo1976

Ja, ich habe mich da verschrieben!

Baggermacha 
Beitragsersteller
 06.05.2018, 16:00

Nach § 19 UStG Kleinunternehmer muss ich als Aufstocker EÜR abgeben!

wurzlsepp668  06.05.2018, 16:02
@Baggermacha

klar, bild dir das nur ein .......

das Umsatzsteuergesetz hat mit der EÜR soviel zu tun wie ein Fisch und Fahrradfahren