Ausziehen unter 25 bei Eltern mit Alg2?

7 Antworten

Natürlich kannst du als volljähriger Mensch jederzeit bei deinen Eltern ausziehen, wenn du dir deine eigene Wohnung selbst bezahlen kannst.

Es gibt lediglich keine Unterstützung für dich vom Jobcenter für Miete und Lebensunterhalt, außer es liegen schwerwiegende Gründe vor.

Hoiai 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 12:14

Okay gut Dankeschön, jz hab ichs verstanden😂

Kann mir sagen ob das so stimmt?

Das ist grundsätzlich leider tatsächlich so.

Es sei denn, daß ein sog. Härtefall vorliegt oder daß Du es Dir leisten kannst, ohne finanzielle Unterstützung des Jobcenters auszuziehen und zu leben.

In dem Fall mußt Du jedoch beachten, daß Deine Eltern dann Deinen Mietanteil nicht mehr vom Jobcenter bekommen und ggf. in eine preiswertere Wohnung umziehen müssen.

Rheinflip  01.07.2021, 12:36

Warum "leider"?

Mit 18 darf doch jeder Leben wo er will

DasOrakel  01.07.2021, 12:41
@Rheinflip

Das "leider" bezieht sich darauf, daß unter 25-jährige ALG 2 - Bezieher dies u.U. nicht dürfen, da sie nach dem Willen des Gesetzgebers tunlichst zu Hause bei den Eltern leben sollen. Es sei denn natürlich, daß sie kein ALG 2 (mehr) benötigen.

isomatte  01.07.2021, 17:21
@DasOrakel

Also sollte deiner Ansicht nach jedem ab 18 eine eigene Wohnung finanziert werden ?

Wer sollte das denn finanzieren ?

Außerdem würde der benötigte Wohnraum fehlen, der fehlt jetzt schon mit den verschärften Regel für unter 18 jährige.

Das ist schon gut so wie es ist !

Solange du keine Leistungen vom Jobcenter beziehst, kannst du jederzeit ausziehen

Hoiai 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 12:12

Ohh Gottseidank Dankee😂

Du bekommst ein Azubi- Gehalt, zusätzlich :

  • hast du evtl. vorrangig Anspruch auf BAB
  • steht dir bei Auszug das Kindergeld zu

Nun rechne zusammen und schätze deine Ausgaben:

  • Miete, Nebenkosten, Kaution
  • Lebenshaltungskosten
  • Einrichtung der Wohnung
  • Versicherungen

Deine Aussichten unter den Umständen eine Wohnung zu finden sich schlecht bis unmöglich. Sehr wahrscheinlich geht kein VM das Risiko ein.

Das alles sind erstmal ungünstige Voraussetzungen..

Korrekt !

Unter 25 kannst Du ausziehen und Leistungen bekommen, wenn Du dem Jobcenter einen wichtigen Grund nennen und möglichst auch nachweisen kannst und dieser dann vom Jobcenter auch anerkannt wird und die Zusicherung für die Kostenübernahme erfolgt.

Auf diese Zusicherung kann das Kind unter 25 verzichten, wenn es aus seinem Einkommen seinen dann höheren Bedarf selber decken kann.

Achte darauf, dass das Kindergeld entweder direkt von der Familienkasse an dich überwiesen ( nach Auszug ) wird, oder deine Eltern es dir im Monat des Zuflusses auf ihrem eigenen Konto nachweislich an dich weiterleiten, also z.B. durch Überweisung auf dein Konto.

Würden sie es erst im Folgemonat überweisen, dann würde das Jobcenter das Kindergeld als Einkommen der Eltern entsprechend anrechnen, dir ginge es verloren, weil deine Eltern dann entsprechend weniger Leistungen vom Jobcenter für sich bekommen würden und diese Kürzung mit deinem Kindergeld ausgleichen müssten.

Hoiai 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 12:21

Dankeschön

isomatte  01.07.2021, 12:22
@Hoiai

Bitteschön

LouPing  01.07.2021, 12:18

Ist dür Azubis nicht mehr Bafög vorrangig?

isomatte  01.07.2021, 12:21
@LouPing

Was hat das mit der Frage zu tun ?

Bafög - käme nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium in Betracht, sonst ggf. BAB - von der Agentur für Arbeit.

LouPing  01.07.2021, 12:23
@isomatte

Dann eben BAB - ich denke mal das hat dann Vorrang vor H4?

Was das mit der Frage zu tun hat…der FS braucht Geld, gibt es keins vom JC dann eben von der AfA, weil vorrangig zuständig.

isomatte  01.07.2021, 12:31
@LouPing

Würde das Kind ausziehen und Bafög - beziehen, gibt es im Regelfall kein ALG - 2 mehr, auch wenn man seinen Grundbedarf nicht decken könnte.

Nur beim BAB - könnte man auch nach einem Auszug noch eine ALG - 2 Aufstockung bekommen, wenn der Auszug notwendig war bzw. der Bedarf aus eigenem Einkommen gedeckt werden könnte.

In allen Fällen wäre Bafög - und BAB - vorrangig zu beantragen, BAB - steht einem aber wohnhaft bei den Eltern nicht zu, dazu muss man ausgezogen sein und einen Mietvertrag vorweisen können und natürlich die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Wo steht denn das Geld benötigt wird ?

Ich lese da nur, dass keine Leistungen bezogen werden, da eine Ausbildung gemacht wird, demnach muss ja eine Vergütung bezogen werden, mit der das Kind ggf. inkl. des Kindergeldes seinen Bedarf bei den Eltern decken kann.

LouPing  01.07.2021, 13:26
@isomatte

Die Wahrscheinlichkeit sich mit Azubigehalt + KiG selber finanzieren zu können, geschweige denn eine VM zu finden der das Risiko eingeht liegt bei praktisch = 0.

Sicher braucht er finanzielle Unterstützung.

Das das „Einkommen“ der Eltern nach Auszug entsprechend neu angepasst werden wird erklärt sich von selber.

isomatte  01.07.2021, 15:31
@LouPing

Es gibt auch gut vergütete Ausbildung und wenn dann noch Kindergeld dazu kommt, kann man schon zumindest eine WG - finden.

Studenten geht es nicht anders und die haben ggf.weniger als ein Azubi.

Was für Einkommen ?

Leistungen vom Jobcenter ist kein Einkommen, aber diese Leistungen werden dann natürlich neu berechnet werden müssen.