Aktivierung von mehreren gleichartigen Wirtschaftsgütern
Hallo! Ich finde dazu keine konkrete Antwort, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen: wenn ich eine Eingangsrechnung über, sagen wir mal, 10 TV-Geräte im Wert von jeweils 1500 EUR habe (nur so als Beispiel), muss ich die dann alle einzeln auf ein Anlagenkonto buchen (und für jedes einzelne die AfA buchen), oder darf ich den Gesamtpreis für alle 10 Geräte als eine Art Sammelposten buchen? Dass ich das bei GWGs darf, weiss ich, aber wie sieht es mit den Wirtschaftsgütern aus, die keine GWGs sind? Wär dankbar für jeden Hinweis... Liebe Grüße! Ailis
4 Antworten
Geschmackssache, ich denke gerade an den Anlagenspiegel mit 10 TV-Geräten. Außerdem führt jede Buchungszeile dazu, dass Rechen- oder Erfassungsfehler sich ergeben können. Allerdings fallen auch Rundungen stärker ins Gewicht.
Bei einem Steigenberger Hotel würde ich die in einem Wert buchen. Bei einer kleinen Buchhaltung einzeln.
Zu Deiner Anmerkung GWGs - vermutlich nur unklar formuliert: GWGs dürfen nicht gesammelt gebucht werden. Zwar kann ich identische Dinge wie die TVs auch in einem Betrag buchen, es muss aber aus dem Verzeichnis klar hervor gehen um was es sich handelt.
Das Stichwort Sammelposten bezieht sich auf den Jahresendsaldo und das die Zugänge jeweils jährlich in einem Betrag mit 20% abgeschrieben werden. GWGs bleiben die Geräte mit der Bewertungsfreiheit - Von der Sofortabschreibung bis zur 10-Jahres-AfA.
Theoretisch kannst du sie in einer Position aktivieren, wenn es aber dann zu Abgängen kommt (kaputt, verkauf), musst du beim berechnen des Restbuchwertes sehr genau aufpassen. Ich würde eher alle einzeln aktivieren.
Wenn du aber immer eine gewisse Anzahl von Fernsehern hast, und deren Wert nur einen geringen Teil des Anlangevermögens ausmachen, könnte man prüfen ob die Festbewertung in Betracht kommt.
Man könnte theoretisch einen Gesamtposten bilden, aber ich rate davon ab.
Meinst Du die Dinger werden alle im gleichen Jahr weggeworfen, oder verkauft?
Ich würde die einzeln aktivieren. zu jedem die Gerätenummer dazu schreiben.
Natürlich nicht, denn dann wäre es waren Einkauf.
Ich habe 42 Jahre Berufspraxis im beratenden Bereich udn davon viele Jahre in der Steuerberatung, aber es ist in dieser Zeit noch nie vorgekommen, das 10 gleiche Sache , die auch gleichzeitig gekauft wurden, am gleichen Tag wieder verschrottet, verkauft, oder sonst wie aus dem Anlagevermögen ausgemustert wurden.
Soweit ich mich noch erinnern kann, kannst du sie alle auf einmal buchen. Also (15000). Mehr weiß ich leider nicht.. Hatte lange nicht mehr Wirtschaft in der schule :)
Anlagevermögen wird nicht vorrangig für den Verkauf angeschafft.