Wie Blitzgerät verbuchen?
Hallo,
wenn ich ein Blitzgerät buchen möchte, das 95 € gekostet hat, ist dies ja kein GWG (weil nicht selbständig nutzbar). Finde in meinem Buchungsprogramm (papierkram.de) keine passende Kategorie, um es als Betriebsausstattung zu buchen, da Anlagekonten erst ab 250 € losgehen. Stimmt es, wie im Internet gelesen, dass ich das Blitzgerät (wenn unter 150 €) einfach als Betriebsausgabe sofort abschreiben kann? Habe gerade gesehen, es gibt ein Konto "andere Anlagen", wenn es sonst in keine Kategorie passt.
Sammelposten möchte ich nicht machen, sondern einzeln abschreiben.
2 Antworten
Unter 250 Euro (Änderung 2018) verbuchst du sowas einfach als Aufwand.
Die Frage nach der selbstständigen Nutzbarkeit und somit nach Aktivierung und Abschreibung wird erst ab 250 Euro relevant, weil es dabei dann um die Aufnahme ins Anlageverzeichnis geht.
Auch als Fotograf? Also auch Objektive, die unter 250 € gekostet haben, einfach unter sonstiger Betriebsbedarf buchen?
Ich würde es auf sonstiger Betriebsbedarf buchen