Aktienhandel - Grenze für Kindergeld?
Hallo,
ich habe vor mit dem Aktienhandel anzufangen. Das ganze würde ich bei einem Online-Broker mit Sitz in DE machen, da würde die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten werden.
Ich bin über 18, studiere und wohne noch bei meinen Eltern, bin über sie mitversichert und sie machen auch meinr Steuererklärung..ich bekomme noch Kindergeld, da wurde aber 2012 die Einkommensgrenze aufgehoben.
Muss ich steuertechnisch nocj etwas beachten? Gibt es eine gewisse Grenze die ich nicht überschreiten darf?
(Mir ist klar dass ich mir nicht über Nacht ein Vermögen erhandeln kann und ich möchte das eher als Einstieg in die Welt des Tradings nutzen. Ich habe durchaus realistische Erwartungen, dennoch möchte ich mich zur Sicherheit nochmal hier umhören)
Danke schonmal für die Antworten
3 Antworten
Also weder Steuern noch der Kindergeldanspruch der Eltern für dich ist das Problem, da der Grundfreibetrag für Single aktuell 9.477€ in 2021 beträgt und die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch ganz abgeschafft wurden, sondern evtl. die bisher kostenlose Familienversicherung über die Eltern; hier gelten Einkommensgrenzen wie folgt: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
wie z.B.:
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro nicht übersteigen.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Gruß siola55
Das seit dem 01.01.2012 das Einkommen beim Kindergeld keine Rolle mehr spielt hast du ja schon angesprochen.
Wenn du also dann Einkommen erzielst, könnte das nur Auswirkung auf die kostenlose Familienversicherung haben, wenn du dauerhaft mehr als monatlich 450 € Bruttoeinkommen erzielst.
Denke ich zumindest !
Ob man für sein Kind Kindergeld erhält ist nicht abhängig von der Höhe der Einkünfte des Kindes.