Trotz Teilzeitjob über 20h, Kindergeld?
Hallo ihr lieben,
ich habe vor kurzem meine Ausbildung abgebrochen, da ich aufgrund gesundheitlicher Probleme diese nicht weiter führen konnte. Nun habe ich eine neue Ausbildung in Sicht, die logischerweise erst im Sommer beginnt. Bis dahin arbeite ich Teilzeit 25h in einem Discounter. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich überhaupt noch Kindergeld kriege (p.s bin 20), da es ja die 20h Grenze gibt.
könnt ihr mir da weiter helfen ?
liebe Grüße
3 Antworten
Der Familienkasse wurde die Änderung mitgeteilt? Du hast dich arbeitssuchend gemeldet oder Ausbildungsplatz suchend?
Denke auch daran sämtliche Bewerbungen und vor allem Absagen der Kindergeldkasse vorzulegen.
Wenn du übergangsweise jobbst ist das nicht schädlich während der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Wichtig ist halt nur, dass deine Eltern die Änderung melden und du dich arbeitslos meldest oder eben ausbildungssuchend bzw. deine Ausbildungsplatzsuche nachweisen kannst. Dann bekommen sie auch weiterhin Kindergeld.
...dass deine Eltern die Änderung melden und du dich arbeitslos meldest oder eben ausbildungssuchend...
Also als "Arbeitsuchend" gemeldet wäre fatal wegen der Einkommensgrenze von einem 450-Euro-Minijob!!!
Ergo gibt es nur bei "Ausbildungssuchend" den Kindergeldanspruch bis max. zum 25. Lebensjahr:
4.3 Ausbildungsplatzsuchende Kinder
Es kann vorkommen, dass ein über 18 Jahre altes Kind eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil ein Ausbildungsplatz fehlt. In diesem Fall hat das Kind bis zur ►Vollendung des 25.Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer der folgenden Situationen befindet:
wie z.B.: Das Kind wird offiziell als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder eine Bildungsmaßnahme geführt, und zwar bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit in Deutschland...
usw.
Nun habe ich eine neue Ausbildung in Sicht, die logischerweise erst im Sommer beginnt...
Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse wäre dies eine Voraussetzung für den weiteren Kindergeldbezug bis zurm Ausbildungsbeginn:
4.3 Ausbildungsplatzsuchende Kinder
Das Kind hat bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz, kann diesen aber erst später antreten, zum Beispiel mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Da spielt dann der Hinzuverdienst keine Rolle beim Kindergeldbezug!
Alles sofort passiert, habe mich direkt ausbildungssuchend gemeldet und alle Unterlagen an die Kasse geschickte. Da bin ich immer sehr ordentlich :)
Hey lieber JillianCoper,
da hilft dir doch gerne das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14 weiter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Du solltest dich unbedingt als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung melden, da bei "Arbeitsuchend" gemeldet es Einschränkungen beim Alter und beim Hinzuverdienst gibt:
Also bei "Arbeitsuchend" besteht Kindergeldanspruch für die Eltern leider nur bis zum 21. Lj. und max. einem 450-Euro-Minijob!
Ergo wird mit deinem Midijob (im Übergangsbereich von 450,01€ bis 1300€ mtl. versicherungspflichtiger Bruttolohn) leider das Kindergeld hinfällig bis zum Ausbildungsbeginn :-((
Gruß siola55
Aber gerne doch... ;-)
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich überhaupt noch Kindergeld kriege (p.s bin 20), da es ja die 20h Grenze gibt...
Die 20 Wochenstundengrenze beim Hinzuverdienst hat nur Gültigkeit bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium:
Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes StudiumVolljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
- auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
- einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
- die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken
haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.
usw.
Da du aber keine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, haben die Eltern bei "Ausbildungssuchend" auch Kindergeldanspruch ;-)
Die Einkommensgrenzen spielen schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch - ausser bei Arbeitsuchend gemeldet :
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Wenn du über 18 sein solltest: Nein, da gibt es kein Kindergeld mehr weil du die Ausbildung freiwillig abgebrochen hast. Erst wieder im Sommer.
Blödsinn!!! Wo bitte hast du nur diesen Unsinn her???
A 16 Volljährige Kinder in einer Übergangszeit
(1) 1Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung
− des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b SG (für Anspruchszeiträume ab 1.1.2015) oder
− eines geregelten Freiwilligendienstes i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG (vgl. A 18)
liegt.
(2) 1Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.
Quatsch, das Amt möchte Nachweise das man weiter bemüht ist um einen neuen Platz und wenn sie diese erhalten wird auch weiter KG gezahlt.
Ah super, dann sollte ja alles gut laufen, da ich mich ausbildungssuchend gemeldet habe ! Viele danke für deinen Kommentar ☺️