AHK beschrieben im Fahtzeugschein?

2 Antworten

Kurz gegooglet und schon gefunden:

http://www.autoplenum.de/Antworten/D/50880/anhaengerkupplung.html

direkt "übersetzt": Bei Anhängerbetrieb wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung

oder umgangssprachlich:

Wenn eine Anhängerkupplung am Fahrzeug ist und diese eine EG-Typgenehmigung ("E-Zulassung") für das Fahrzeug hat, dann ist sie eintragungsfrei - weil sie bereits mit diesem "Code" für zulässig erklärt wurde.

Hat eine eventuell angebaute AHK keine EG-Typgenehmigung, muss sie
nach Anbau abgenommen und eingetragen, genauer: mit einer Anbaukontrolle
für zulässig erklärt und in die Fahrzeugpapiere nachgetragen werden.

Das sagt nichts darüber aus, ob eine AHK tatsächlich vorhanden ist
oder nicht, sondern macht ausschließlich eine Aussage zur rechtlichen
Zulässigkeit, wenn eine vorhanden wäre.

TransalpTom  09.03.2016, 20:16

Pefekte Antwort, präziser hättest Du das nicht beschreiben können !!!

ronnyarmin  09.03.2016, 23:50
@TransalpTom

Danke, aber ich habs von der verlinkten Seite abgeschrieben.

verreisterNutzer  10.03.2016, 09:58
@ronnyarmin

Ja was ist das denn ronny? Abgeschrieben, müssen wir uns jetzt Sorgen um dich machen??

So kenne ich dich ja gar nicht.

:grins

Ob dein Auto eine Anhängerkupplung hat, siehst du, wenn du an den einschlägigen Stellen hinschaust: eine starre AHK steht hinten raus, eine klappbare ist unter dem Heck, und eine abnehmbare liegt im Kofferraum oder der Garage des Vorbesitzers.