AHK beschrieben im Fahtzeugschein?
Hallo, ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft und habe heute den Fahrzeugschein erhalten. In dem Steht diese Abkürzung:
B. AN. BETR.WW.AHK LT: EGTG
habe mich im Internet schlau gemacht und habe viel über "anhägerbetrieb" und "Anhängerkupplung" gelesen. Im Inserat stand jetzt nichts über eine AHK, deswegen bin ich etwas verwirrt. Es stehen auch mehr Abkürzungen mit "AHK" und "ausgestattet" und vielen mehr dass darauf hinweist. Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte ob mein Auto eine AHK besitzt oder nicht und wenn nicht warum dieses da drunter steht.
Vielen Dank im Vorraus Pastewka123
2 Antworten
Kurz gegooglet und schon gefunden:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/50880/anhaengerkupplung.html
direkt "übersetzt": Bei Anhängerbetrieb wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung
oder umgangssprachlich:
Wenn eine Anhängerkupplung am Fahrzeug ist und diese eine EG-Typgenehmigung ("E-Zulassung") für das Fahrzeug hat, dann ist sie eintragungsfrei - weil sie bereits mit diesem "Code" für zulässig erklärt wurde.
Hat eine eventuell angebaute AHK keine EG-Typgenehmigung, muss sie
nach Anbau abgenommen und eingetragen, genauer: mit einer Anbaukontrolle
für zulässig erklärt und in die Fahrzeugpapiere nachgetragen werden.
Das sagt nichts darüber aus, ob eine AHK tatsächlich vorhanden ist
oder nicht, sondern macht ausschließlich eine Aussage zur rechtlichen
Zulässigkeit, wenn eine vorhanden wäre.
Danke, aber ich habs von der verlinkten Seite abgeschrieben.
Ja was ist das denn ronny? Abgeschrieben, müssen wir uns jetzt Sorgen um dich machen??
So kenne ich dich ja gar nicht.
:grins
Ob dein Auto eine Anhängerkupplung hat, siehst du, wenn du an den einschlägigen Stellen hinschaust: eine starre AHK steht hinten raus, eine klappbare ist unter dem Heck, und eine abnehmbare liegt im Kofferraum oder der Garage des Vorbesitzers.
Pefekte Antwort, präziser hättest Du das nicht beschreiben können !!!