Kann mir mein Auto weggenommen werden?
Liebe Leser und Helfer
Ich hoffe ihr könnt mir einige Fragen beantworten. Zum Sachverhalt: Mein Exfreund und ich sind seit einiger Zeit getrennt.. Er hatte mir aber im laufe unserer 4 jährigen Beziehung ein Auto gekauft welches ich ihm aber wieder zurück gezahlt habe. allerdings hab ich ihm das geld immer bar gegeben so dass ich keinerlei nachweis darüber habe. Ich bin auf das auto angewiesen weil ich sonst nicht in die arbeit komme. Und ich stehe in Fahrzeugbrief und schein. nun zu meinen Fragen : - 1. Kann er mir das auto wieder wegnehmen? -2. Den Fahrzeugbrief haben meine Eltern , die sind allerdings vollkommen auf der seite meines exfreundes und wollen ihn mir nicht rausgeben? kann ich ihn irgendwie einfordern? denn ICH stehe ja drinn also müsste es (zumindest mal der Brief) MEIN eigentum sein .. und -3. hat mein exfreund noch ein 2.schlüssel vom auto und will mir diesen trotz mehrfacher anforderung nicht geben. kann ich den irgendwie einfordern oder was kann ich allgemein tun? ich würde mich freun wenn mir jemand helfen kann und danke euch schonmal im vorraus. und an alle die irgendwelche schlauen komentare drunter schreiben wollen von wegen ich solle dankbarkeit zeigen oder sowas, bitte spart euch das denn es hilft einem absolut nicht weiter!
11 Antworten
Wenn dir der Anwalt nicht möglich ist Probier es einfach mal mit der Drohung das du dir einen Anwalt nimmst. Vielleicht knicken sie ja ein.
MfG
Wer der die Papiere des Farhzeugs hat dem gehört das Auto dann.
Derjenige, der im Kaufvertrag steht ist der Eigentümer. Wenn Du einen Kaufvertrag hast, kann man Dir nix. Du kannst den Brief (Zulaasungsbescheinigung Teil II) auch als verloren melden, dann wird der alte für ungültig erklärt.
was heißt das genau?
Dass der Kaufvertrag nur ein Indiz dafür ist, wem das Fahrzeug gehört.
das heisst ich hab keine chance das auto zu behalten? :(
Das habe ich nicht behauptet.
Das Wichtige ist, dass du im Fahrzeugbrief stehst, also ist es dein Auto und kann dir von niemand genommen werden. Du solltest aber auf jeden Fall zu einem Anwalt, der den Brief und den Schlüssel für dich einfordern, anscheinend musst du das ja auf diesem Weg machen, wenn deine Eltern dir den Brief nicht freiwillig aushändigen. Wichtig ist ausserdem das Datum eurer Trennung, sollte jemand danach den Brief umschreiben (was meines Erachtens gar nicht geht, ohne deine Unterschrift/Vollmacht) wäre es Diebstahl bzw. Betrug.
Das Wichtige ist, dass du im Fahrzeugbrief stehst, also ist es dein Auto
Leider nein, denn der Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II gilt nicht als Eigentumsnachweis!
Das Wichtige ist, dass du im Fahrzeugbrief stehst, also ist es dein Auto und kann dir von niemand genommen werden
Im FZ-Brief stehen lediglich die letzten Fahrzeughalter, nicht mehr und nicht weniger.
Wichtig ist ausserdem das Datum eurer Trennung, sollte jemand danach den Brief umschreiben (was meines Erachtens gar nicht geht, ohne deine Unterschrift/Vollmacht) wäre es Diebstahl bzw. Betrug.
Das ist weder Diebstahl noch Betrug. Das sollte auch jedem Laien auffallen.
erstmal vielen dank für die antwort :) leider gestaltet sich das mit einem anwalt nicht so leicht, denn ich bin in der ausbildung. meine mom hatte mich nach der trennung rausgeschmissen und ich hab momentan einen arbeitsweg von einfach 50 km .. also 100 km am tag da ich nirgends anders unterkomme! ich kann einen anwalt also definitiv nicht bezahlen.
Du könntest Anspruch auf Beratungshilfe haben, erkundige dich bei deinem Amtsgericht.
Der FZ-Brief (ZB Teil II) klärt nicht die Eigentumsverhältnisse, egal wer diesen besitzt, oder als Halter darin steht.
denn ICH stehe ja drinn also müsste es (zumindest mal der Brief) MEIN eigentum sein ..
Nein, der Brief gehört zum Fahrzeug, der Eigentümer des Fahrzeuges ist auch der Eigentümer des Briefes, aber nicht umgekehrt.
Nein, ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft, kein Verfügungsgeschäft. Eigentümer wird man (z.B.) durch Übereignung.