Ärger mit First Communication GmbH, was tun?
Ende März soll angeblich über meinen Anschluss einen Flex Call-Wochentarif (2,99 €) bei der First Communication GmbH abgeschlossen worden sein. Den bucht man, indem man mit 1 und 9 bestätigt. Weder ich noch eine weitere Person, die den Anschluss nutzt, kann sich daran erinnern. Wir sind uns sehr sicher, dass wir nichts bei denen abeschlossen haben. Allerdings haben wir keinen EVN mehr und die Erinnerung kann einen auch mal täuschen.
Die wollen jetzt noch insgesamt 28 € von uns.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen damit gemacht? wE
Sollte man zahlen, um Inkassokosten und ein Mahnverfahren zu vermeiden? Weiß jemand von Euch, ob die das bis zum Gericht durchziehen?"
2 Antworten
Sollte man zahlen, um Inkassokosten und ein Mahnverfahren zu vermeiden?
Diese Frage ist doch dämlich. Man zahlt nur dann wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, der den Anspruch durch den Gläubiger begründet. An diesem Vertrag mangelt es nach deiner Aussage. Also Widerspruch und hilfsweise Widerruf.
Teile dem Gläubiger dies mit und untersage ihm ein Inkassobüro einzuschalten, da du die Forderung streitig stellst. Einen Mahnbescheid könnte es geben, dann müsste sich die Gegenseite allerdings sehr sicher sein, sonst wären das 32,- € für nichts.
Und die Kosten muss man zunächst auch vorstrecken
Wenn du einen Rechtsanwalt hinzuziehst um dich vor Gericht zu vertreten, musst du dessen Kosten vorschießen, das ist richtig. Für soetwas wäre dann eine RSV sinnvoll. Wer bedürftig ist könnte PKH bekommen.
Ansonsten entstehen dir doch keinerlei Kosten, außer das Porto für den Brief mit dem du dem IB antwortest.
Vor Gericht geht man als Kläger nur, wenn man seine Forderung ziemlich wasserdicht darlegen kann, sonst wird der Richter abweisen. Und dann gilt der Verlierer zahlt die Zeche.
Wieso findest Du meine Frage dämlich?
Weil sie den Denkansatz "Zahlen, damit Ruhe ist" impliziert und genau dass der Grund ist, warum man ein Inkassobüro gewinnbringend betreiben kann. Jeder Cent meines Geldes wäre mir für Inkassoheinis zu schade.
Ich würde denen schreiben "Werte First Comm XYZ. Ich bestreite, so einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Sie wollen uns unverzüglich ein Prüfprotokoll gemäß §45i TKG vorlegen, sowohl von ihrem Haus als auch von meinem Telefonanbieter. Sollten Sie sich weigern, gehe ich von einem Betrugsversuch aus, den ich sofort zur Anzeige bringen werde. Zudem werde ich in diesem Fall die Bundesnetzagentur informieren."
Mehr nicht. Und stur dabei bleiben.
Meist bekommt man nie ein vernünftiges Prüfprotokoll zu Gesicht. Und solange du keines bekommst, musst du definitiv nichts zahlen. Da können die hundert Mal vor Gericht ziehen, das ändert nichts.
Normalerweise geben die dann nach einigem Meckern einfach auf.
Ich habe der Rechnungsstellung bereits widersprochen.
Wieso findest Du meine Frage dämlich? Man weiß ja nicht, was die sich alles vor Gericht einfallen lasen, um Recht zu bekommen... Und die Kosten muss man zunächst auch vorstrecken.