Adresse in Fahrzeugschein?
Ich habe nach einem Umzug nicht unverzüglich der Zulassungsbehörde meine neue Adresse mitgeteilt. Daher durfte ich jetzt, nachdem ich dies etwa 6 Monate verspätet nachgeholt habe, ein Verwarngeld i.H.v. 15€ zahlen.
Soweit so gut. Ich frage mich aber nun, wieso im Fahrzeugschein überhaupt eine Adresse angegeben wird. Der Name des Halters sollte doch ausreichen. Eine neue Adresse könnte man dann einfach per Post mitteilen, ohne dass dafür ein neuer Schein ausgestellt werden muss. Idealerweise könnte auch eine Meldung vom Bürgeramt direkt an die Zulassungsstelle gehen, dann könnte man sich einen Behördengang sparen (vermutlich Datenschutzgründe). Da ich auch einen Versicherungsnachweis erbringen musste, wird es wohl so etwas wie eine Neuzulassung sein. Hat jemand dazu noch mehr Infos?
6 Antworten
Du hast 6 Monate Zeit gehabt. Ein halbes Jahr. 26 Wochen.
Um das Knöllchen geht es Dir ja nicht.
Also nimm es einfach so, wie es ist. Das ist ein klitzekleiner, billiger Verwaltungsakt, der nun einmal erforderlich ist.
Man könnte das komplette Meldewesen diskutieren. Aber doch nicht Deinen Fahrzeugschein.
Könnte, hätte, würde....
Es ist nun mal so, daß in der Zulassungsbescheinigung die Anschrift genannt wird.
Du könntest genauso gut fragen, warum die Adresse auf dem Personalausweis stehen muss. Diese wäre ja auch über die Nummer ermittelbar.
In diesem Fall aber einfach "isso"
.... jaja, immer die anderen.
Im Schein steht die Anschrift des Halters und das hat gute Gründe, wie z.B. infos an etwaige Angehörige nach einem Unfall.
Und die Versicherung schickt die Rechnung an die alte Adresse? Lachnummer, oder?
.... seit wann durchwühlen die Retter Taschen und ganze Autos, wenn ein Blick auf das Kennzeichen genügt und nach Kontakt zur EDV die Andresse in 3 Sekunden da ist?
Ich frage mich aber nun, wieso im Fahrzeugschein überhaupt eine Adresse
angegeben wird. Der Name des Halters sollte doch ausreichen.
Wei es in §13(1) der FZV so geordert wird:
(1)
Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind derZulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
- 1.
- Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
Danke, die Stelle hatte ich mir auch schon rausgesucht. Man muss wahrscheinlich noch tiefer in der Materie drin stecken um zu verstehen, wofür die Angabe sowohl im Fahrzeugregister, als auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen muss.
haben halt unsere Gesetzgeber so entschieden
Man kann die Anschrift im Fahrzeugschein auch vom Einwohnermeldeamt ändern lassen, während du dich dort ummeldest. Warum die Anschrift überhaupt drin steht, ist doch egal, darüber lohnt es sich nicht nachzudenken.
Das ging bei mir leider nicht. Ist wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Schade. Ja da kann es Unterschiede geben. Aber nehmen wir doch die Dinge hin wie sie sind. Es gibt noch viel mehr in der Behördenbürokratie, die wir niemals verstehen werden ;)
Den Sinn der Frage hast du nicht verstanden, oder? Um die 15€ geht es mir nicht. Ich sehe auch ein, dass ich die zahlen soll.
Der Versicherung habe ich die Änderung natürlich mitgeteilt. Im Falle einer tödlichen Verunfallung wird wohl niemand mein Portmonaie aus der Hosentasche ziehen, meinen Ausweis ignorieren und über den Fahrzeugschein meine Adresse herausfinden wollen.