Adoption und Unterhalt, bleibt der Anspruch bestehen?
Hallo,
So schwer ist es eigentlich nicht, aber ich blicke in dem Beamtendeutsch nicht durch...
Wenn ich meinen Neffen adoptieren möchte, gänge dann der Unterhaltsanspruch für das Kind vom leiblichen Vater auf mich über? Also müsste ich dann den Unterhalt an seine leibliche Mutter leisten?
Ich danke Euch !
5 Antworten
Bei der Minderjährigenadoption geht das rechtliche Verwandschaftsverhältnis mit den leiblichen Elternteils verloren. Somit richtet sich der Unterhaltsanspruch ab den Zeitpunkt der Adoption gegen den Adoptivelternteil.
Den Unterhaltsanspruch hat übrigens immer das Kind und nicht der andere Elternteil. Bei minderjährigen Kinder wird lediglich zu Händen des betreuuenden Elternteils gezahlt, da minderjährige Kinder noch nicht voll geschäftsfähig sind.
Wenn man ein Kind adoptiert, wird man zum neuen Vater/Mutter. Der leibliche Eltenteil ist juristisch nicht mehr verwand und somit für das nun "fremde" Kind nicht mehr Unterhaltspflichtig. Für den Unterhalt des Kindes muss ab dem Tag der Adoption der neue Elternteil aufkommen.
Ja, wenn du per Adoption zum Vater wirst, musst DU für den Unterhalt aufkommen. Der leibliche Vater muss nichts mehr zahlen, es ist nicht mehr sein Kind. Wenn du mit dem adoptierten Kind nicht in einem Haushalt lebst, musst du dem Kind Unterhalt zahlen, bis es seine Ausbildung abgeschlossen hat.
Du hast aber nicht nur die Pflichten, sondern auch die Rechte eines Vaters. Du kannst gemeinsam das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit der Mutter ausüben und im Falle einer Trennung hättest du Umgangsrecht. Wenn du im Alter nicht genügend Rente bekommst (Pflegeheime sind teuer) müsste umgekehrt das Kind dir (wenn möglich) Unterhalt zahlen und wenn einer von euch verstirbt ist der andere Erbberechtigt.
Einer Adoption müssen beide leiblichen Elternteil zustimmen. Unterhalt gegenüber den leiblichen Eltern müssen die Adoptiveltern nicht bezahlen.
Wenn das Kind adoptiert wird, verliert der leibliche Vater die Rechte, aber natürlich auch die Pflichten dem Kind gegenüber.
Das Kind verliert auch den Erbanspruch.
ja, so ist es.
Will der leibliche Vater denn, dass du den Jungen adoptierst?