Abwasserrohr undicht, wer zahlt? Mieter oder Vermieter?

5 Antworten

... auch für solche Fälle leistet sich ja ein Mieter eine private Haftfplichtversicherung. Binde einfach ein Deinen Berater/Makler, denn der kennt den Vertrag und die Damen und Herren mit dem Geld.

Prüfe zudem, ob Du Betriebskosten zu bezahlen hast und es dort den Baustein VGV gibt.

Deren Leistungen sind besser und "abzocken" darf auch ein Vermieter nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch wenn hier einige meinen, dass alles, was in der Wand ist, Vermietersache ist, so ist der Schaden nun doch darauf zurück zu führen, dass Du die Waschmaschine angeschlossen hast, denn vorher war der Schaden nicht.

Dabei kommt es nun überhaupt nicht darauf an, ob Du das "normal" oder wie auch immer gemacht hast. Niemand kann Dir glauben, dass Du nichts falsch gemacht hast, weil das Ergebnis für was anderes spricht.

Hättest Du einen Fachhandwerker beauftragt, wäre vielleicht das gleiche passiert, aber es wäre dann nicht Deine Schuld gewesen.

Jedoch: Für das Haus gibt es mit Sicherheit eine Wohngebäudeversicherung und Du hast bestimmt eine Privathaftpflichtversicherung. In so einem Fall ist zunächst einmal der Schaden der Wohngebäudeversicherung zu melden, die alle Schäden, die nun durch das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser hervor gerufen wurden, sowie das gebrochene Rohr selbst erstatten wird.

Sollte diese dann nach oder bei der Ursachenforschung darauf kommen, dass sie bei Dir Regress nehmen will, kommt Deine Privathaftpflichtversicherung ins Spiel.

Rede nochmal mit der Hausverwaltung, dass sie den Schaden der Versicherung melden soll und beauftrage dann einen Handwerker zur Reparatur. Die Rechnung wird dann bei der Versicherung eingereicht. Weigert sich die HV, den Schaden der Versicherung zu melden, geht die Rechnung an Deine Privathaftpflichtversicherung, die nun ihrerseits zusehen wird, dass ggf. die HV selbst bezahlen muss, weil sie eben nicht die dafür zuständige Versicherung eingeschaltet hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Melde es der Hausratversicherung. Diese wird einen Gutachter beauftragen und der wird dann sicher beurteilen, wer zuständig ist.

So einfach.

Lotta1965  28.06.2018, 00:14

Die Hausratversicherung hat damit aber mal so gar nix am Hut. Du meinst sicherlich die Haftpflichtversicherung. :-)

Abfluss in der Wand => Vermieter

Abfluss frei => Mieter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schleudermaxe  28.06.2018, 08:05

.... na ja, wenn es denn die Dichtung ist und kein Rohrbruch, sollte der liebe Mieter schon wuppen müssen.

oklein  28.06.2018, 20:49
@schleudermaxe

naja, wenn Vermieter und Verwalter bei einer lockeren Dichtung gleich eine Fachfirma empfehlen … ich weiß nicht.

das passt irgendwie nicht zusammen.

Philschmi 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 00:47

Vielen Dank für die Mühe und die Tipps. Ich versuche mal die Fragen zu beantworten.

Die Küche ist nun mein Eigentum. Nach meinem Verständnis hört ist hier aber lediglich alle Gekauften Teile der Küche Mieterthema und nicht das in die Wand eingelassene Rohr. Für den Anschluss des Siphons.

Der Vermieter teilte mir mit, dass beim anschließen der Waschmaschine ( ist eine unterbau Waschmaschine neben der Spühle) an das Siphon, an dem in die Wand eingelassene Rohr gerüttelt wurde was dazu geführt hat das es jetzt undicht ist und somit in meiner Verantwortung liegt.

hinter der Waschmaschine ist eine steckerleiste gewesen. In diese ist Wasser gelaufen was zu einem Kurzschluss geführt hat. Der Fi Schalter ist hier raus gesprungen.

Vielen Dank für den Tipp, ich werde mich mal auf der genannten Seite umschauen.

Nochmals vielen Dank und eine gute Nacht

oklein  28.06.2018, 00:49
@Philschmi

rein baulich hört sich das aber nicht professionell verlegt an. Wasser aus dem Abflussrohr in eine Steckdose darf nicht möglich sein. Die Dose muss dann zumindest spritzwassergeschützt sein oder eben einen ausreicehnden Mindestabstand haben.

Dennoch: bei normalem Anschließen muss das ein Abwasserrohr aushalten => Vermietersache.

Philschmi 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 00:53
@oklein

Vielen Dank :) ich werde jetzt mal nach Urteilen suchen da ich morgen früh noch ein Termin mit dem Vermieter haben werde.

oklein  28.06.2018, 00:31

Ah, noch eins:

ist die Küche im Mietvertrag drin oder hast Du die von der Vormieterin als Dein Eigentum gekauft?

Das kann auch einen Unterschied ausmachen. Falls Mietvertag, ist die Küche wie eine Tür oder ein Rollladen zu verstehen, also Mietsache und auch damit Vermieterthema.

Das mit dem "Rütteln" must Du noch etwas ausführen. Ein in der Wand eingelassenes Rohr muss eine "normale" Anschlusstätigkeit aushalten.

oklein  28.06.2018, 00:37
@oklein

Wenn Du bei der eigenen Recherche nicht weiterkommst, dann poste das Thema morgen Abend nochmal mit ausreichend Schlagworten. Hier gibt es noch 2-3 ziemlich gute "Kollegen", die Dir auch mit entsprechenden Hinweisen helfen können, falls ich keine Zeit habe.

Philschmi 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 00:29

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Gibt es dafür auch etwas offizielles? Bzw. wissen Sie wo ich das nachlesen kann?

oklein  28.06.2018, 00:32
@Philschmi

Musss leider ins Bett, sonst würde ich Dir die Urteile raussuchen. Google einfach mal unter den Begriffen Küche, Miete, Schaden, usw. und beachte meinen anderen Kommentar, ob es Mietsache ist. Die besten Hilfen bekommst Du bei Portalen wie "dejure.org" o.ä.

Bin übrigens Vermieter ;-)

oklein  28.06.2018, 00:35
@Philschmi

… und noch eins: warum ist die Sicherung rausgesprungen? War das eine normale 16A-Sicherung oder der FI-Schalter?

Bei einer Lache auf dem Boden sollte das ja nicht sein. Sind die Kabel parallel/neben der Abwasserleitung in der Wand? Da muss ein Abstand sein.

Ich weiß nicht, ob du in einem Altbau wohnst, wo schon lange nichts mehr gemacht wurde.

Fakt ist, das inliegende Leitungen / Rohre, also unter Putz, Sache des VM sind. Das sind Instandhaltungskosten. Das gleiche gilt auch bei Leitungen / Rohre über Putz, welche man aber evtl. selbst reparieren kann und nicht so Kosten aufwendig sind.

Des weiteren sollten in Feuchträumen ( Bad, Küche, Waschkeller ) Feuchtraum - Steckdosen installiert sein. Somit ist gewährleistet, dass kein Kurzschluss entsteht.

Fazit : nicht bezahlen, Angelegenheit des VM.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
bwhoch2  28.06.2018, 09:59
Fakt ist, das inliegende Leitungen / Rohre, also unter Putz, Sache des VM sind. Das sind Instandhaltungskosten.

Wenn aber der Mieter als Laie selbst Hand angelegt hat, ist davon auszugehen, dass er nun auch an dem Leck schuld ist.

Beweis: Bei der Übergabe durch die Vormieterin gab es noch keinen Wasserschaden. Dieser trat erst auf, nachdem der Mieter laienhaft hantiert hat.

Indianer66  28.06.2018, 15:15
@bwhoch2

Ich kann mir nicht vorstellen, wenn man eine Waschmaschine anschließt, also nur ein Rohr in einen Abfluss steckt, dass somit ein Rohr Schaden nimmt. Da muss im Vorfeld schon etwas gewesen sein.

bwhoch2  28.06.2018, 15:49
@Indianer66

Soll also jetzt ein Gutachter kommen und alles genauestens untersuchen?

Fakt ist: Vor dem Anschließen der WM war kein Problem. Nachher schon. Da ein Laie dran gearbeitet hat, sind die Schlussfolgerungen doch klar. Ob man sich das nun vorstellen kann oder nicht.

Da jetzt schon Geld im Spiel ist (Wer bezahlt den Handwerker?), handelt es sich um einen Versicherungsfall und wer als Laie (Vermieter, Hausverwaltung, Mieter) nun daran beteiligt sind, können sich zunächst zurück lehnen und abwarten, was die Versicherung macht. Wenn die Versicherung genauestens wissen will, was Ursache für das Problem war, kann es gut sein, dass diese einen Gutachter schickt (und auch bezahlt).

Es kann aber auch sein, dass sie anstandslos die Rechnung zahlt und gut ists.

Indianer66  29.06.2018, 02:09
@bwhoch2

Ich denke, ein Gutachter wäre zu aufwendig. Der VM sollte mal darüber nachdenken, ob die Rohre schon marode sind und diese erneuert, zumindest nur für die Wohnung, wo der Schaden entstand. Das wäre auch für die Zukunft in seinem Interesse. Ein VM hat auch für Instandhaltungen seiner Immobilie zu sorgen. Des weiteren bin ich der Ansicht, das der Schaden schon vorhanden war und versucht nun diesen auf den neuen Mieter abzuwälzen.

bwhoch2  29.06.2018, 09:24
@Indianer66
Des weiteren bin ich der Ansicht,

Nur zählt diese Ansicht leider nicht, denn die Fakten sprechen zunächst eine andere Sprache und nur ein Gutachter... und da beißt sich die Katze in den Schwanz.

und versucht nun diesen auf den neuen Mieter abzuwälzen.

Es gibt mit Sicherheit diese Wohngebäudeversicherung und somit gibt es nichts abzuwälzen.

Aus einem Gespräch vor einiger Zeit mit unserem Installateur:

Er: Da sind alte Rohre drin. Sollte man mal erneuern.

Wir: Kostet bestimmt wieder eine Menge Geld.

Er: Ganz günstig ist das sicher nicht.

Wir: Dann warten wir doch besser ab, bis ein Rohr bricht, denn zahlt es die Versicherung.

Er: Auch wieder wahr.

Indianer66  29.06.2018, 20:34
@bwhoch2

Im allgemeinen sichert eine Wohngebäudeversicherung folgende Schäden ab :

Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Es kommt auch darauf an, ob man eine Selbstbeteiligung hat und wie hoch diese ist. Zu berücksichtigen ist auch, ob man gegen Elementarschäden versichert ist.

Und...je nach VS wird jeder Schaden anders aufgefasst sowie bewertet. Ich hatte einen trockenen Wasserrohrbruch, Schaden fast 5000.-- €. Die VS zahlte nur das Material, durch meine SB gab es gar nichts ( nur ca. 5.-- € ) Hätte ich eine Elementarversicherung gehabt, hätte es anders ausgesehen. Aber wie das so ist. Hätte diese bestanden, hätte man gezahlt und gezahlt. und wahrscheinlich mehr als der vorhandene Schaden. Aber nach 40 Jahren.... wie gesagt, man steckt nicht drin.