Abwann zähl reselling als Nebenverdienst?
gbit es da eine grenze? Ich habe mal gelesen, dass wenn man bei Ebay Kleinanzeigen ZU viel verkauft man als Händler zählt und es dann Steuertechnisch interessant werden kann?
3 Antworten
"Reselling" heißt auf deutsch "Weiterverkauf", und das ist ab dem ersten Artikel gewerbliches Handeln, und zwar ohne wenn und aber.
Hier extra für Dich die Langversion:
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das wäre hier der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Nur ein Beispiel:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
„Grundsätzlich sind private Veräußerungsgeschäfte komplett steuerfrei. Wer normale Gebrauchsgegenstände wie zum Beispiel Bekleidung oder Bücher kauft und wiederverkauft, braucht keine Steuern für den Verkauf zahlen“, so Mark Weidinger aus dem Vorstand der Lohi.
Anders sieht es aus, wenn man beispielsweise Schmuck innerhalb eines Jahres wieder zu Geld macht. Für Gegenstände, die nicht dem täglichen Gebrauch zugeordnet werden, gilt eine Spekulationsfrist von zwölf Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen auch Privatverkäufe versteuert werden. In diesem Fall muss der Gewinn in der Einkommenssteuererklärung aber nur dann angegeben werden, wenn er 600 Euro im Veranlagungszeitraum übersteigt. „Bei Eheleuten, die zusammen veranlagt sind, kann eine nicht ausgeschöpfte Freigrenze leider nicht auf den Ehepartner übertragen werden“, erklärt Mark Weidinger. Wird die Freigrenze überschritten, so ist der Gesamtgewinn als „sonstige Einkünfte“ zu versteuern und nicht nur der die Freigrenze übersteigende Betrag. Es kommt der persönliche Einkommenssteuersatz zum Tragen.
Wann gilt man als gewerblicher Verkäufer?Ist der Tatbestand des Gesetzes für gewerbliches Handeln erfüllt, so müssen Steuern gezahlt werden. Dabei gibt es keine absoluten Grenzen, wann Verkäufe als privat und wann als gewerblich einzustufen sind. Es gibt für Privatverkäufer lediglich einige Kriterien, die für eine Einstufung als Gewerbe herangezogen werden. Folgende Anhaltspunkte sprechen für gewerbliches Handeln:
- Ankauf von Gegenständen für den gezielten Verkauf
- Verkauf in erheblichem Umfang (ab 30 Artikeln im Monat wird es kritisch)
- Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Sachen
- Regelmäßige Verkäufe über längere Zeiträume
- Professioneller Auftritt im Internet (Werbung, Shop, Powerseller)
- Verkauf für Dritte (Schwiegereltern, Freunde)
„Je mehr dieser genannten Kriterien erfüllt sind, umso eher liegt ein gewerbliches Handeln vor“, erläutert Mark Weidinger. In diesem Fall müsste ein Gewerbe angemeldet werden. Wer also nur gelegentlich Einzelstücke übers Internet verkauft, der ist auf der sicheren Seite. Kleidung, Fernseher, Spielekonsole, Handy, Möbel, Schmuck aus dem Privatfundus zu veräußern, das erlaubt der Fiskus. Sogar das eigene Auto zu verkaufen ist für Privatpersonen steuerfrei. Im Zweifelsfall ist die Spekulationsfrist von einem Jahr abzuwarten.
es gibt auch einen Begriff für Vermögensumwandlung. Verkaufst Du private Sachen aus Deinem Haushalt wie Babysachen etc, sollte sich Niemand darum kümmern müssen.
Das ist selbst im Sozialgesetzbuch als Vermögensumwandlung irgendwo hinterlegt und dazu gab es schon Urteile der Sozialgerichte.