Lärm durch Stöckelschuhe, die Zweite
Liebe Community,
vor einigen Tagen habe ich bereits mein Problem mit der Mieterin über mir geschildert, ich habe hier nochmal einen Auszug davon:
"ich habe heute in meinem Briefkasten ein Schreiben gehabt, welches anscheinend einer meiner ach so reizenden Mitbewohner (ich wohne in einem Mehrfamilienhaus) im Haus wohl reingesteckt hat.
Dabei geht es darum, dass ich Stöckelschuhe trage und es wohl so hellhörig ist, dass man es hört. Gut, im Haus ist es auch hellhörig, allerdings muss ich die Schuhe aufgrund meines Jobs im Büro zwingend tragen (Kleidervorschrift), ich ziehe sie kurz vor dem aus dem Haus gehen an, laufe evtl auch nochmal kurz zurück wenn ich etwas vergessen habe, was aber nicht oft passiert.
Meine Frage:
Ist es rechtens, die Schuhe in der Wohnung nicht zu tragen? Wenn es dann nur für die Wohnung gilt, kann ich sie dann im Hausflur tragen oder soll ich die erst dann anziehen dürfen, wenn ich das Haus ganz verlassen habe?" Link des Schreibens: http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mehrfamilienhaus_vermieten/stoeckelschuhe--A-8677.html
Darauf wurden mir Antworten gegeben, die für mich sprechen, heißt - nein, es kann mir nichts passieren.
Soooo, heute der nächste Zettel, diesmal an meiner Haustür klebend von wegen "ich habe bereits einmal darauf verwiesen und es hat sich nichts geändert, beim nächsten Mal gibt es eine Anzeige."
Muss ich jetzt Angst haben? Also kann die Polizei wirklich VERBIETEN, dass ich Stöckelschuhe trage in der Wohnung? Dazu muss man sagen, ich trage sie höchstens 2-3 Minuten in der Wohnung und in den Ruhezeiten (22-6 Uhr) ist es auch ruhig!
Danke schonmal... bin am verzweifeln... :-/
11 Antworten
Ich möchte Dir keine rechtliche Antwort geben, weil es hier keine Rechtsberatung gibt. Aber einen mitmenschlichen Tipp möchte ich Dir geben. Du solltest Dich in die Lage der Mitbewohner hineinversetzen und einfach Rücksicht nehmen. Das Herumgestöckel - auch wenn es nur kurz sein sollte - kann über und unter Deiner Wohnung ganz anders ankommen, als Du vielleicht denkst. Du schreibst ja selber, dass das Haus hellhörig ist. Deine genervten Mitbewohner wissen sich anscheindend nicht mehr anders zu helfen, als mit einer Anzeige zu drohen. Wenn Du das nächste Mal noch etwas vergessen hast, dann dürfte es für Dich sicherlich kein Problem sein, die Pumps noch einmal kurz abzustreifen, um dann in die Wohnung zurückzugehen. Mach Dir und Deinen Mitbewohnern den Umgang miteinander doch nicht unnötig schwer!
Naja es kann natürlich Probleme geben, es ist wohl für deine komischen Nachbarn Ruhestörung(empfindliche Leute^^)..Es gibt ja auch Ruhezeiten die eingehalten werden müssen,dies könnten sie höchstens erreichen denk ich... Ansonsten glaub ich nich das deine Schuhe eine hohe dezibel zahl erreichen^^ somit würde ich sagen trag sie nich ganz so oft und nicht in den Ruhezeiten dann dürfte da nichts weiter passieren;)
Also wenn ich das korrekt gelesen habe, kann Dir schon Ärger drohen, selbst wenn die technischen Normwerte der Trittschalldämmung in Deiner Wohnung eingehalten wurden. Du hast ja den Link selbst reingesetzt, wo drinsteht, daß das LG Hamburg entsprechend entschieden hat.
Große Sorgen würde ich mir allerdings nicht machen, so eine Anzeige wird i.d.R. wegen Geringfügigkeit eingestellt, schließlich läufst Du ja sehr selten mit Stöckelschuhen durch die Wohnung. Korrekterweise müßtest Du sie aber an der Wohnungstür (vor Betreten der Wohnung) ausziehen und leidigerweise dann auch hineinnehmen, weil Schuhe ja nicht draußen stehen dürfen.
Tja, tut mir leid, manche Leute sind halt einfach Idioten. Wirklich Pech, daß Du ausgerechnet mit so einem Exemplar in einem Haus wohnst.
Rechtsberatung kann hier nicht gegeben werden, deshalb deklariert als meine "persönliche Meinung" (alles andere wäre sonst wiederum nicht rechtens).
Nein, man kann dir nicht verbieten, die Schuhe zu tragen. Wenn du den ganzen Tag damit durch deine Wohnung laufen würdest, könnte man sich ggf. erfolgreich wegen Lärmstörung beschweren, aber in dem Fall ist das einfach Quatsch.
Der/die soll mal etwas gelassener mit der Welt um sich rum umgehen und nicht überall das Böse sehen. :)
Hallo,
es darf wer will einen Hund in der Wohnung halten. Ein Hund rennt durch die Wohnung und bellt. Wenn sich da einer beschwärt habe ich Verständnis. (Es ist jedoch gesetzlich so geregelt, dass die Nachbarn nichts gegen unternehmen können. Außer der Hund bellt den GANZEN Tag.)
Von daher, musst du dir wegen deinen paar Minuten Stöckelschuhe keine Gedanken machen.
Grüße