Lärm durch Stöckelschuhe, die Zweite

11 Antworten

Ich möchte Dir keine rechtliche Antwort geben, weil es hier keine Rechtsberatung gibt. Aber einen mitmenschlichen Tipp möchte ich Dir geben. Du solltest Dich in die Lage der Mitbewohner hineinversetzen und einfach Rücksicht nehmen. Das Herumgestöckel - auch wenn es nur kurz sein sollte - kann über und unter Deiner Wohnung ganz anders ankommen, als Du vielleicht denkst. Du schreibst ja selber, dass das Haus hellhörig ist. Deine genervten Mitbewohner wissen sich anscheindend nicht mehr anders zu helfen, als mit einer Anzeige zu drohen. Wenn Du das nächste Mal noch etwas vergessen hast, dann dürfte es für Dich sicherlich kein Problem sein, die Pumps noch einmal kurz abzustreifen, um dann in die Wohnung zurückzugehen. Mach Dir und Deinen Mitbewohnern den Umgang miteinander doch nicht unnötig schwer!

Naja es kann natürlich Probleme geben, es ist wohl für deine komischen Nachbarn Ruhestörung(empfindliche Leute^^)..Es gibt ja auch Ruhezeiten die eingehalten werden müssen,dies könnten sie höchstens erreichen denk ich... Ansonsten glaub ich nich das deine Schuhe eine hohe dezibel zahl erreichen^^ somit würde ich sagen trag sie nich ganz so oft und nicht in den Ruhezeiten dann dürfte da nichts weiter passieren;)

Also wenn ich das korrekt gelesen habe, kann Dir schon Ärger drohen, selbst wenn die technischen Normwerte der Trittschalldämmung in Deiner Wohnung eingehalten wurden. Du hast ja den Link selbst reingesetzt, wo drinsteht, daß das LG Hamburg entsprechend entschieden hat.

Große Sorgen würde ich mir allerdings nicht machen, so eine Anzeige wird i.d.R. wegen Geringfügigkeit eingestellt, schließlich läufst Du ja sehr selten mit Stöckelschuhen durch die Wohnung. Korrekterweise müßtest Du sie aber an der Wohnungstür (vor Betreten der Wohnung) ausziehen und leidigerweise dann auch hineinnehmen, weil Schuhe ja nicht draußen stehen dürfen.

Tja, tut mir leid, manche Leute sind halt einfach Idioten. Wirklich Pech, daß Du ausgerechnet mit so einem Exemplar in einem Haus wohnst.

Rechtsberatung kann hier nicht gegeben werden, deshalb deklariert als meine "persönliche Meinung" (alles andere wäre sonst wiederum nicht rechtens).

Nein, man kann dir nicht verbieten, die Schuhe zu tragen. Wenn du den ganzen Tag damit durch deine Wohnung laufen würdest, könnte man sich ggf. erfolgreich wegen Lärmstörung beschweren, aber in dem Fall ist das einfach Quatsch.

Der/die soll mal etwas gelassener mit der Welt um sich rum umgehen und nicht überall das Böse sehen. :)

Hallo,

es darf wer will einen Hund in der Wohnung halten. Ein Hund rennt durch die Wohnung und bellt. Wenn sich da einer beschwärt habe ich Verständnis. (Es ist jedoch gesetzlich so geregelt, dass die Nachbarn nichts gegen unternehmen können. Außer der Hund bellt den GANZEN Tag.)

Von daher, musst du dir wegen deinen paar Minuten Stöckelschuhe keine Gedanken machen.

Grüße