Abstand zwischen Nachbarswand Und Gartenhaus

3 Antworten

Sein Gartenhaus darf er in der Regel direkt an die Grundstücksgrenze Bauen so lange es eine gewisse größe nicht überschreitet. (die genaue größe weis ich nicht mehr ) Größen technisch ist z.B. eine Einfache Garage an der Grundstücksgrenze erlaubt.

edcz02 
Beitragsersteller
 01.06.2014, 14:43

Wie kann ich aber dann meine Hauswand oder Dachrinne erneuern ?

TommyGun95  01.06.2014, 14:45
@edcz02

Das weis ich Leider nicht, könntest ja mal mit dein Nachbarn ein vernünftiges Gespräch führen und gemeinsam eine Lösung finden.

EvanAllmighty  01.06.2014, 14:48
@TommyGun95

Du weißt leider auch die richtige Antwort nicht....

TommyGun95  01.06.2014, 14:50
@EvanAllmighty

Normalerweis dürfte dein Haus ein Abstand von 3 Metern zur grundstücks grenze haben. Und nicht wie es offenbar der Fall ist direkt am grundstück angrenzen.

bunni66  24.06.2014, 01:37
@TommyGun95

Wenn sein Haus vor der 3 Meter Reglung auf der Grenze gebaut wurde und nicht illegal ist ( Baugenehmigung ), darf sein Haus da stehen! Jedoch muss das Gartenhaus jetzt um 3 Meter verschoben werden. Man muss ja evtl. ein Gerüst aufstellen können damit man sicher arbeiten kann.

Dein Nachbar darf die Hütte wieder abbrechen....

"Ein weiteres Thema sind die sog. Abstandflächen. Grundsätzlich muß nämlich jede bauliche Anlage einen seitlichen Grenzabstand von mindestens drei Metern einhalten, also auch Ihre Gartenlaube. Das ergibt sich aus § 6 BauO NRW."

http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=147

soweit ich informiert bin muß die dachkante mindestens 50 cm von der grenze sein und das dach steht sinnvollerweise etwas über und daher wäre das haus selber dann sicherlich um die 70 cm von der grenze entfernt