Kaminofen Specksteinabdeckplatte gerissen!

3 Antworten

Hallo, wieso eigentlich gleich immer mit dem Anwalt drohen? Wie wäre es denn mal mit einem vernünftigen Gespräch mit dem Verkäufer des Ofens. Wie kommt der Verkäufer auf die Idee, dass eine, außen am Ofen befindliche Verkleidungsplatte, ein Verschleißteil ist? Entweder habt Ihr den Ofen auf dem Flohmarkt gekauft, wovon ich natürlich nicht ausgehe, oder Ihr seid einem schlechten, bzw. faulem oder gänzlich überfordertem Verkäufer aufgesessen. Das ist mit Abstand die dümmste Aussage eines, hoffentlich in irgendeiner Art und Weise auch qualifiziertem, Fach-Verkäufer. Wenn an einem Naturstein, was Speckstein zwangsläufig ist, ein Riss auftritt, geschieht dies in der Regel immer im Bereich einer eingeschlossenen Quarz-Ader. Diese dehnt sich bei Hitze anders aus als der Rest der Specksteinplatte und kann somit zum Riss selbiger führen. Der Händler war hier wihl schlicht zu faul etwas für Euch zu unternehmen, in der Regel leistet der Hersteller aus Kulanz Ersatz für solch ein beschädigtes Teil. Den Verkäufer kostet das nichts, zumindest nicht finanziell, er müsste sich natürlich aufraffen und den Hersteller bemühen. Glaubt mir,ich spreche aus Erfahrung, Ersatz gibt es in solch einem Fall von jedem Hersteller kostenfrei, solange es sich zumindest um einen bekannten Hersteller handelt.

jokostrz 
Beitragsersteller
 27.04.2012, 07:37

Hallo, ich habe es mit zig vernüftigen Emails versucht. Habe den Verkäufer auf seine Pflichten hingewiesen Garantie / Gewährleistung usw. ! Das schönste ist erst sagen die mir es wäre meine Schuld wegen Überhitzung und sie übernehmen nichts, die nächste Antwort, auf meien Sachverhaltsschilderung hin, war die übernehmen die Hälfte. Übrigens haben wir den Kaminofen neu bei OTTO gekauft. Da ich jetzt mit meinem Latein am Ende bin und keine Lust mehr auf Bitten und Betteln hab kann ich das nur noch einen Anwalt machen lassen.

Zuerst solltest du den Verkäufer nochmal ansprechen auf die Garantie (keine Einzelteile sondern ganzes Produkt) und Gewährleistung hinweisen. Dann sollte er von alleine anfangen zu wirbeln. Der Verkäufer muss dir das zurückerstatten. Selbst wenn es ein Verschleissteil ist und nicht unter die Garantie fällt, was ich mir schon schwer vorstellen kann. Schliesslich geben die Hersteller keine Garantie auf Einzelteile sondern auf das komplette Produkt. Aber mal angenommen es fällt nicht unter die Garantie, dann kommt immer noch die Gewährleistung zum Tragen und hier ist der Verkäufer verpflichtet das Teil auszuwechseln.

Ich würde mich direkt an den Hersteller wenden - schließlich haben die Kaminöfen besserer Hersteller "2 Jahre Herstellergarantie".