Absprache vom Dienstplan?
Hallo,
ich arbeite seit kurzem als Aushilfe im Einzelhandel. Bei Abschliessung des Arbeitsvertrages, habe ich ja angegeben, dass ich Schülerin bin (ich bin 17 Jahre alt)
Im Internet habe ich bisher nichts zu meinem Problem finden können.
durch die Ferien und die aktuelle Corona Situation ist die Schule ja im Distanz Unterricht, ich bekomme nur Aufgaben und war daher die letzten Wochen sehr flexibel was meine Arbeitszeiten anging, da konnte ich dann auch ab 13/14 Uhr arbeiten.
nun beginnt nächste Woche wieder die Schule und ich wollte fragen, ob der Arbeitgeber sich da meinem Stundenplan anpassen muss. Da kann ich dann nun mal erst ab 16 Uhr arbeiten da ich bis 15 Uhr Schule habe
Im Internet habe ich nur gesehen, dass bei einer Vollzeit oder Teilzeit Beschäftigung der Arbeitgeber die Dienstpläne nach seinem bleiben ausstellen kann und der Arbeitnehmer das so hinnehmen muss. Mir ist das ja aber leider in dem Ausmaß nicht möglich. Ich bin das erste mal irgendwo beschäftigt und da echt unerfahren, wie das geregelt ist.
vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Nein, dein AG gibt vor wann du deine Arbeit zu machen hast...wenn du zu diesem Zeitpunkt nicht kannst, muss er umplanen oder auf dich verzichten...
Das Jugendarbeitsschutzgesetz untersagt es dem Arbeitgeber, dich vor Schulbeginn oder waehrend des Schulunterrichts zu beschaeftigen. Ausserdem darfst du nicht zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr beschaeftigt werden. Deine taegliche Arbeitszeit darf 2 Stunden nicht ueberschreiten und deine schulischen Pflichten nicht nachteilig beeinflussen.
§ 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 3?
Nein, der AG muss sich nicht deinem Stundenplan anpassen. Wenn du zu den Zeiten, in denen jemand gebraucht wird, nicht arbeiten kannst, wird er sich sehr schnell jemand anderes suchen.
Wo im Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG soll das denn stehen??