Abschreibung bei geringen Gewinn?
Gibt es beim Abschreiben von "Sachen" einen bestimmten Wert den man mit dem Unternehmen erreicht haben muss, da ich mich Selbstständig mache & nicht viel verdienen werde, bei Anfang zumindestens ? Gibt es einen mind. Gewinn den man erreicht haben muss ?
8 Antworten
Hallo,
eine Abschreibung bei einem niedrigeren Gewinn als die Abschreibung wäre ist ein Verlust.
Schöne Grüße
Abschreibungen stellen den Wertverzehr dar, oder sollen dies zumindest.
Unabhänig vom Gewinn sind diese vorzunehmen. Allerdings kann man je nach Gewinnerwartung variieren. Max. zulässig sind die steuerlichen Höchsbeträge.
Deine Investitionsgüter musst du von Anfang an abschreiben - auch wenn du noch keinen Gewinn machst.
Es ist auch normal, dass man eine Zeit lang Verluste einfährt. Wenn man allerdings nach einigen (wenigen) Jahren nicht in die Gewinnzone kommt, passiert genau das, was Kevoin meint - Einstufung als Liebhaberei (Hobby) und Rückforderung aller Steuervorteile.
zur Überschrift: Rettet dem Dativ. Es sollte heißen "bei geringem Gewinn."
Nein, AfA als Absetzung für Abnutzung wie es richtig heißt bei Abschreibungen, kann man geltend machen auch beim Kleinunternehmen nach § 19,1 USTG.
Übliche AfA Sätze gibt das Finanzamt vor. Wir sind im Bereich Veranstaltungstechnik tätig. Dort sind für mobile Nutzung dann 5 Jahre vorgesehen mit 20% linearer AfA.
Entsprechende Verbuchungen wie z. B. AfA auf Konto 0490 für übrige Investionsgüter nach SKR 03 Standardkontenrahmen werden bei Jahresabschlußbuchungen vorgenommen.
Bei solchen Fragen nimmst Du aber besser einen Steuerberater.
Gewinn oder Verlust ergibt sich ja meist aus den AfA, das ist ja gerade gewinnmindernd.
Probleme kann es geben, wenn zuvor privat gekaufte Gegenstände dann ins Firmeninventar einfließen. Hier gibt es enge Grenzen. Rücksprache mit dem Finanzamt. Sonst heißt das hier "gewillkürtes Betriebsvermögen".
Die Abschreibung (AfA) ist ja selber ein Teil der Gewinnermittlung und kann deshalb nicht von der Gewinn-/Verlusthöhe abhängig sein.
Wäre hilfreich, wenn du beispielhaft einige "Sachen" konkret nennen könntest. Wirtschaftsgüter bis 410 € (ohne USt) kannst du übrigens sofort voll absetzen.
Anbei ein Link zur Existenzgründerbroschüre der Finanzverwaltung NRW