In der Ausbildung einfach bei der Prüfung nicht erscheinen?

11 Antworten

Sofern du kein Attest vorlegen kannst, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Und mächtig Ärger mit dem Chef wird es auch geben.

Das gilt als nicht bestanden.. Dass der Betrieb Dich dann wieder aufnimmt, glaube ich nicht. Da steht ja voraussichtlich der nächste Azubi schon in den Startlöchern, aber das solltest Du eigentlich besser wissen als wir.

Es ist viele Jahre her, zu meiner Ausbildung. Da hatten wir einen solchen Kandidaten, er ist zum Schluss seiner Ausbildung sozial schwer abgerutscht, ist weder zur Arbeit gekommen, noch zur Prüfung gegangen. Es galt als nicht bestanden. Er wollte sich bessern und ist immer mal wieder sporadisch zur Arbeit gekommen, bis er schließlich entlassen wurde. Hat sich dann selber zu einer Prüfung angemeldet, wurde zugelassen und hat sogar gerade noch so bestanden.

Zuerst einmal hast du nicht bestanden, ob du die Prüfung nachholen, oder deinen Lehrplatz behält, kommt auf die Gründe an, warum du dich nicht gemeldet hast, bzw. erschienen bist und was du für einen Chef hast. Auf jeden Fall musst du Rede und Antwort stehen...gutes Gelingen :-)

Firefl 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 09:04

Ich brauche die Info rein für meinen Aufsatz. Ich habe nie vor das zu tun :D deshalb ist die richtige Antwort wichtig

Pummelweib  19.01.2015, 09:06
@Firefl

Ich habe das schon verstanden....wenn du eine gutes Argument hast, wirst du evtl. zur Prüfung zugelassen, das kommt auf die Prüfer drauf an. Nach einem Donnerwetter und deinem Argument, kann man evtl. die Lehre weiter machen, was bei einer lapidaren Begründung sehr wahrscheinlich ins "Wasser" fällt :-)

Vorsätzliches Nichterscheinen ist gleich nicht bestanden. Ausbildungsziel nicht erreicht, Punkt. Da verlängert sich auch nichts automatisch. Du kannst Die Prüfung wiederholen sofern Du entschuldigt gefehlt hast. Diese sollte aber unmittelbar und glaubwürdig bei der zuständigen Prüfungskommission vorgelegt werden.