Abschlagszahlung für Küche (Untermiete)-Rückzahlung mündlich vereinbart-jetzt zahlt Vermieter nicht

2 Antworten

Von dem cristopher wirst du kein geld sehen. Auch wenn ihr einen mündlichen vertrag abgeschlossen habt, sehe ich hier kaum chancen. Vor gericht wäre das aussage gegen aussage, und du hast nichts in der hand. Und die kosten für den anwalt, das lohnt sich nicht, da es um 230€ geht. Von deinen Nachmietern wirst du auch kein geld sehen, da die die wohnung ja nicht dir gehört.

Ich würde die 230€ Vergessen, Auch wenn du nach dem mündlichen vertrag ein recht darauf hast, sehe ich hier keine großen chancen.

LG

Sazisab23 
Beitragsersteller
 03.09.2014, 11:18

Ja, sowas dachte ich mir schon. Bin Studentin und da verabschiedet man sich ungerne von soviel Geld :( Vielen Dank, jedenfalls.

Eine mündliche Vereinbarung ist ungültig.