Abschlagszahlung für Küche (Untermiete)-Rückzahlung mündlich vereinbart-jetzt zahlt Vermieter nicht
Hallo zusammen,
ich habe folgendes "Problem":
Ich bin vor ca. 7 sieben Monaten zur Untermiete (mit ordentlichem Vertrag und so) in eine WG eingezogen. Der Hauptmieter hat zusammen mit meiner Vorgängerin die Küche renoviert (Schränke, Regale, Tisch und Stühle, sowas halt). Da sie auch früher ausgezogen ist als geplant und das alles nicht mehr ausreichend nutzen konnte, habe ich einen Abschlag von 230,- € gezahlt. Nun ziehe ich auch wieder aus (auch früher als geplant, da es echt nicht schön ist). Christopher, der Haupt- und mein Vermieter hat bei meinem Einzug, noch bevor ich den Abschlag gezahlt hatte, gesagt ich könne bei meinem Auszug auch wieder Abschlag verlangen und würde quasi pro Monat 10,- € "abwohnen". Jetzt habe ich ihn darauf angesprochen und er meinte so, ja "pech", der Abschlag ist gezahlt und fertig. Ich hatte ja gar nix von der Küche durch die kurze Wohndauer und diese verbleibt ja auch in der Wohnung. Kann ich denn Abschlag von meinem Nachfolger verlangen, wenn ich selbst welchen gezahlt habe? Oder kann ich die Auszahlung von Christopher verlangen, es war wie gesagt nur eine mündliche Vereinbarung und dafür gibt es auch keine Zeugen. Danke für Eure Hilfe. Lieben Gruß Sabrina
2 Antworten
Von dem cristopher wirst du kein geld sehen. Auch wenn ihr einen mündlichen vertrag abgeschlossen habt, sehe ich hier kaum chancen. Vor gericht wäre das aussage gegen aussage, und du hast nichts in der hand. Und die kosten für den anwalt, das lohnt sich nicht, da es um 230€ geht. Von deinen Nachmietern wirst du auch kein geld sehen, da die die wohnung ja nicht dir gehört.
Ich würde die 230€ Vergessen, Auch wenn du nach dem mündlichen vertrag ein recht darauf hast, sehe ich hier keine großen chancen.
LG
Ja, sowas dachte ich mir schon. Bin Studentin und da verabschiedet man sich ungerne von soviel Geld :( Vielen Dank, jedenfalls.
Eine mündliche Vereinbarung ist ungültig.