Abmeldung KFZ nach Tod des Halters?
Hallo,....mein Vater ist verstorben. Er hatte noch ein angemeldetes KFZ. Ich möchte es abmelden. Kann ich das so einfach ? Er steht ja als Halter drin....
5 Antworten
Herzliches Beileid!
Also die Abmeldung des Kfz kann jede bel. Person veranlassen: du benötigst nur die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (bisheriger Fzg.schein) u. Teil 2 (bisheriger Fzg.brief) und beide Kennzeichen dazu!
Gruß siola55
Mit dem Erbschein geht das auf jeden Fall. Aber evt. ist es besser, das Fahrzeug bis zum Verkauf, oder zur Ummeldung angemeldet zu lassen (Probefahrt etc.).
Zum Abmelden wird doch kein Erbschein benötigt - durch sofortiges Abmelden werden ja unnötige bzw. weitere Kosten verhindert - dies dürfte ja nur zum Vorteil der Erben sein...
Die Sterbeurkunde reicht im Normalfall auch.
Die ist nicht nötig, Fz.-Papiere und Kennzeichen reichen.
Ist nicht nötig zum Abmelden: Zul.bescheinigungen Teil 1 u. Teil 2 sowie beide Kennzeichen genügen hierzu vollauf😂
Wie bitte, mit was? Bis son Ding kommt, kann es Monate dauern.
Nimm die beiden Kennzeichen, den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie deinen Personalausweis und melde das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt einfach ab.
Das Amt müsste aber im Moment wegen der Coronakrise geschlossen sein.
Viel Kraft in dieser schweren zeit.
Bei uns sind die Zulassungsstellen alle geschlossen.
Außer Betrieb setzen kann jeder, mit den Fz.-Papieren und den Kennzeichen.
Bedenke, ohne Zulassung darf das Fz. nicht überall einfach so abgestellt werden.
was soll mit dem fahrzeug passieren ?
zulassungsstellen sind derzeit oft geschlossen !!
Reicht evtl. auch die Sterbeurkunde ?