Kann ich ein KFZ abmelden und direkt wieder anmelden(Versicherungstausch)?
Hallo zusammen,
Und zwar wollte ich Fragen, ob ich mein KFZ abmelden und direkt mit einer anderen Versicherung wieder anmelden kann? Ich habe bis jetzt einen Vertag von meinem Vater nutzen können, den er jetzt aufgrund einer Neuanschaffung aber selbst braucht... Daher kann ich leider die Kündigungsfrist nicht einhalten... Und falls das geht, werde ich dann als ein weiterer Vorbesitzer eingetragen?
8 Antworten
Du kannst natürlich das Auto ab- und direkt wieder anmelden, wenn Du die Zulassungsstelle sponsern willst. Für einen Versicherungswechsel taugt diese Vorgehensweise jedoch nicht - der ältere Vertrag würde trotzdem weitergeführt werden müssen. In Deinem Fall solltest Du mit dem bisherigen Versicherer über einen Versicherungsnehmerwechsel und Fahrzeugwechsel auf dem bisherigen Vertrag - ohne Rabattmitnahme - reden, das funktioniert auch ohne Ummeldung des Kfz und Kündigung. So bekommst Du den Vertrag für den Vater wieder frei. Sprecht dazu mit Eurem Versicherungsverkäufer oder direkt mit der Versicherungsgesellschaft, und erklärt dort den Hintergrund - das ist ja ein alltägliches Anliegen, was man dort problemlos regeln wird..
Nicht ganz richtig. Wenn z.B. vorher Papa der Halter war und jetzt der Sohn der Halter wird, dann ist das ein Risikowegfall, also ist das Auto jetzt wieder neu versicherbar. Grundsätzlich ist die ganze Jahreprämie weg.... (VVG nachlesen!).... Aber Papa meldet ja gleichzeitig sein Auto wieder an... also Risikowechsel.... für Papa alles im Lot... Differenz Prämie alter Wagen/Prämie neuer Wagen... fertig.
Sohn meldet Auto nun auf sich an... Deckungskarte erforderlich, neue Versicherung.
So hätte ich jedenfalls die Frage verstanden.... Alles weitere habe ich in Form einer Antwort bereits geschrieben.
Guten Morgen zusammen,
dankeschön schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.
Um die Sache etwas klarer zu machen erklär ich es noch etwas ausführlicher.
Ich bin Halter des Fgz1 und die Versicherung für dieses Fzg läuf auf einen Vertrag meines Vaters mit SF28, den er mir zur Verfügung gestellt hatte, da er ihn im moment nicht braucht, da er nur ein Fzg hatte.
Diesen Vertag hätte er jetzt gerne wieder, wegen dem guten SF-Rabatt, aber jedoch nicht bei der Versicherungsgesellschaft, bei der ich im moment bin, da diese im Vergleich erheblich mehr kosten würde
Da ist das Problem.. Daher war unser Gedanke.. Wenn man ein Kfz am Landratsamt abmeldet endet ja normalerweise auch die aktuelle Versicherung.. ist somit wieder "frei"..?
Dann könnte er eine neue EVB-Nummer bei seiner Wunschversicherung auf diese Vertragsnummer anfordern und sein neues Fzg mit dem SF28 Vertrag zulassen.
Und ich würde im gleichen Zug auch eine neue EVB für mein Fahrzeug anfordern bei der ich dann halt ab SF1/2 beginnen würde und das Fahrzeug wieder frisch zulassen.
Da sind wir uns nicht sicher ob das so funktioniert oder ob es da eine Sperrfrist gibt.
Danke Euch schonmal.
Lg Nasenbaer93
Das funktioniert leider nicht.
Wenn sich der Halter nicht tatsächlich ändert, hat die Ab- und wieder Anmeldung kein Sonderkündigungsrecht wegen Risikofortfalls zur Folge.
Papa kann natürlich eine eVB für sein neues Auto bekommen und das auch im Vertrag mit der guten SF Klasse versichern. Das bisherige Auto wird dann beim bisherigen Versicher als Zweitwagen eingestuft.
Da ist das Problem.. Daher war unser Gedanke.. Wenn man eigeht nur in eine Ruheversicherungn Kfz am Landratsamt abmeldet endet ja normalerweise auch die aktuelle Versicherung.. ist somit wieder "frei"..?
Lieber Nasenbaer93, da irrst du dich leider...
Dein Problem ist, dass du bereits Fzg-Halter bist und somit durch eine Ab- u. Anmeldung keinen Anspruch auf einen Versichererwechsel hast! Die bisherige Versicherung ruht nur und tritt automatisch mit der Anmeldung wieder in Kraft, da kein Fzg-Halterwechsel vorliegt :-((
Hi lieber Nasenbaer93,
nur bei einem Fzg-Halterwechsel wäre dies möglich! Handelt es sich denn hier um ein Zweitfahrzeug, welches bisher auf den Vater versichert war???
Gruß siola55
Nicht nur der Fahrzeughalter muss gewechselt werden, sondern auch der Versicherungsnehmer.
Halt halt. Wer ist Halter des Fahrzeugs? Eigentlich unerheblich, denn viele Versicherer bieten Zweitwagen-Tarife an - sprich teilweise behältst Du sogar den Rabatt und Papa bekommt ihn trotzdem.... Du fährst dann den Zweitwagen zu den Konditionen, die er auch hat. Ummelden daher unnötig und nur kostenträchtig.
Das macht nicht jede Versicherung aber einen Zweitwagentarif haben eigentlich alle und der ist immer billiger als der Fahranfänger-Tarif. Außerdem kannst Du ja Fahrerfahrung vorweisen, das kann man teilweise auch anrechnen lassen....
Langer Rede kurzer Sinn: Informiere Dich bei Deiner jetztigen Versicherung, welches die optimale Lösung ist.
Warum ich sie jetzt nicht präsentiere? Weil die Versicherungen bei der Tarifierung heute ziemliche Freiheiten haben und die beste Lösung für Deinen Fall inzwischen bei jeder Versicherung anders aussieht.
Da wir beide nicht die nötigen Daten haben und auch die Versicherung nicht wissen: Ja, rechnen lassen.
Habe ich ja auch empfohlen.
Die Kündigung der Versicherung ist nur dann möglich, wenn sich auch der Halter ändert.
Wenn also bisher Papa der Halter war und dann das Auto auf dich angemeldet wird kann die Versicherung gekündigt werden. Sollte natürlich VORHER überprüft werden, ob damit versicherungstechnisch wirklich eine günstigere Variante erreicht werden kann.
Falsche Antwort! Wo steht das,
"der ist immer billiger als der Fahranfänger-Tarif" und warum händelt der Marktführer dies nicht so wie behauptet?
Dort bekommen die Anfänger über 23 Jahre die SF-Klasse 4 und 48% Beitrag in der ZFR, aber auf eigenem Namen eben nur die SF 1/2 und 75% und wenn sie unter 23 sind eben auch nur die SF 1/2, also rechnen lassen.