Wechseln der KFZ-Versicherung durch Halterwechsel möglich?
Guten Abend,
Folgende Situation:
Auf meinen Vater ist ein Fiat auf einen SF 28-Vertrag bei Ergo angemeldet. Nun kaufe ich einen Golf und möchte ihn auf diesem SF 28 Vertrag allerdings bei HUK24 anmelden und den Fiat auf einen neuen SF 1 Vertrag auch bei HUK24 auch wieder auf meinen Vater anmelden. Nun kann man ja leider den Versicherer nur zum Ende des Jahres wechseln. Ich habe aber gelesen, dass durch einen Halterwechsel auch ein Wechsel der KFZ-Versicherung unter dem Jahr möglich ist. Nun würde ich den Golf einfach auf den SF28-Vertrag anmelden mit mir als Halter aber mit meinem Vater weiterhin als Versicherungsnehmer. Somit hat doch ein Halterwechsel stattgefunden, was wiederum einen Wechsel der Versicherung unter dem Jahr rechtfertigt, oder habe ich das falsch verstanden?
Vielen Dank im Voraus für das Beantworten dieser sehr komplexen Frage!
LG Tom
6 Antworten
Auf meinen Vater ist ein Fiat auf einen SF 28-Vertrag bei Ergo angemeldet.
Hi lieber Tom,
du meinst wohl bei Ergo versichert? Ergo ist doch keine Zulassungsstelle - auf wen bitte ist der Fiat dann zugelassen???
Nun kaufe ich einen Golf und möchte ihn auf diesem SF 28 Vertrag allerdings bei HUK24 anmelden...
Falls der Vater auch bisher Fz.-Halter war beim Fiat und beim Golf auch wieder Fzg.-Halter sein wird - kein Problem: dies ist ein ganz gewöhnlicher Fahrzeugwechsel und berechtigt deinen Vater zum Versichererwechsel ;-)
Auf wen bitte ist momentan der Fiat zugelassen???
Nun würde ich den Golf einfach auf den SF28-Vertrag anmelden mit mir als Halter aber mit meinem Vater weiterhin als Versicherungsnehmer.
Du verwechselst leider immer wieder den Versicherer mit der Zulassungstelle :-((
Falls der Vater vorher Fzg.-Halter war, wäre dies dann ein Halterwechsel ohne Wechsel des Versich.nehmer!!! Hier hast du bzw. dein Vater ein Problem... :-((
Ich habe aber gelesen, dass durch einen Halterwechsel auch ein Wechsel der KFZ-Versicherung unter dem Jahr möglich ist.
Wenn dabei auch der Versich.nehmer wechselt - kein Problem!
Durch Halterwechsel hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Soweit ist das richtig. Und wenn das neue Fahrzeug wieder auf den Vater angemeldet wird, ist auch das möglich.
Bei der Umschreibung muss man aber die richtigen Formulare verwenden, da es gleichzeitig ein Fahrzeugwechsel für den Vater ist.
Dann ist es aber ein Fahrzeugwechsel. Der Berechtigt ebenfalls zum Versicherungswechsel.
Der VN kann frei entscheiden wo er seine SF Klasse verwendet, den Golf mit SF28 bei HUK24 zu versichern ist also kein Problem. Beachte, dass bei VN-Halter-Trennung häufig ein Zuschlag verlangt wird. Dann machts vl. mehr Sinn, wenn Papa Halter des Golfs wird.
Dann ist halt die Frage was mit dem Fiat passiert. Solange der auf Papa zugelassen ist, kann die Versicherung nicht sofort gewechselt werden. Wenn das Auto auf dich umgemeldet wird, kann auch die Versicherung gewechselt werden. Ob das Sinn macht? Wer weiß...
Auf wen ist denn jetzt bitte der Fiat bisher zugelassen???
Eine kurze Antwort wäre nett von dir ;-)
... für mich kann da etwas nicht stimmen.
Hat Dein Berater/Makler dies wirklich so vorgeschlagen?
Und die SF-Klasse 1 für die ZFR kennen die 24-ger doch gar nicht.
Aber nur, wenn auch ein Versich.nehmerwechsel stattfindet!
Ausserdem war das bisherige Fahrzeug schon auf den Vater zugelassen... :-((