Abmahnung ,weil ich die Kaffeemaschiene nicht reinigen wollte?
Hallo. Ich habe heute eine Abmahnung bekommen, weil ich mich geweigert habe die Kaffeemaschiene zu reinigen und die Maschiene und den Wasserkocher zu entkalken. Auch den Backofen sollte ich sauber machen.
Ist dies rechtens?
Ich habe nicht gesagt das ich dass nicht tue, sondern lediglich darauf hingewiesen das wir keine Enkalkungstabletten oder ähnliches haben und das dies doch das Reinigungspersonal machen könnte.
Keine 15 Minuten später bekam ich die Abmahnung, das ich mich nicht an Weisungen halte und ignoriere (Mit meinen Worten beschieben).
Ist diese Abmahnung rechtsgültig?
Danke für die Antworten.
4 Antworten
Wenn das alles zu Deinen berufsüblichen Tätigkeiten gehört, hast Du durch das Ablehen die Arbeit verweigert - dann wäre die Abmahnung berechtigt.
Übrigens kann man auch mit Essig entkalken.
Welchen Job hast du? EDV-Admin?
Wenn du in einer Küche/ restaurant beschäftig bist, sind das normale Arbeiten. Die musst du ausführen.
Nebenarbeiten im geringen Umfang sind zwar ärgerlich, aber zulässig. Immerhin gehört die Kaffeemaschine zum Inventar.
Eine Abmahnung kann man zb durch ein Arbeitsgeericht wieder weg bekommen.
Schreib deinen Verlauf auf und fordere den Chef auf, die Abmahnung zurückzuziehen.
/ Schau dich schon mal nach einem neuen Job um...
Hast du dich geweigert oder lediglich auf das Fehlen von Hilfsmitteln hingewiesen?
In deiner Frage sagst du nämlich beides.
Ich hab lediglich gefragt warum ich das machen soll. Weil solche sachen ja das reinigungspersonal macht normal.
Und dann hab ich kein Arbeitsmaterial gefunden, egal ob essig oder ähnliches und habe das dann gesagt.
Danach kam die Abmahnung
Auch in einer Büroumgebung ist es gang und gäbe, dass sowohl alle Mitarbeiter und aber auch im Besonderen die Auszubildenden für solche Tätigkeiten herangezogen werden.
Rein rechtlich ist der Mitarbeiter jedoch nicht verpflichtet, solche Tätigkeiten durchzuführen, wenn sie nicht zu seinem vertraglich festgelegten Aufgabenbereich gehören.
Die Lösung liegt wie immer in der Mitte:
Wenn du es drauf ankommen lassen willst, dann bleibe stur. Allerdings dürftest du dir damit auch weiterhin den Unmut des Chefs sowie der Kollegen zuziehen, die auch mal mit dem Reinigen an der Reihe sind.
Aber die Abmahnung ist mit Sicherheit nicht rechtens, wenn es nicht zu deinem Aufgabengebiet gehört.
Meine Kollegin meinte, da in meinem Vertag nicht drin steht das ich das NICHT machen muss, wäre diese Abmahnung rechtens.
Solange ich nicht das Klo Putzen müsste wäre das zumutbar und deshalb rechtsgültig.
Ich mach es ja da bricht mir kein Zacken aus der Krone, aber nur weil ich dann sage ich hab nix zum entkalken da eine Abmahnung zu bekommen finde ich nicht rechtens.
Putzen ist Putzen und unterscheidet sich nicht durch das zu putzende Objekt.
Wenn Reinigungsarbeiten nicht zu deinen vertraglichen Aufgaben gehören, bist du nicht dazu verpflichtet. Eine Abwesenheit eines Paragraphen bedeutet nicht, dass du es im Umkehrschluss machen musst.
Meine Kollegin meinte, da in meinem Vertag nicht drin steht das ich das NICHT machen muss, wäre diese Abmahnung rechtens.
Falsch. Aufgaben müssen vertraglich geschildert werden, ansonsten könnte der Chef dich ja zu allen Tätigkeiten heranziehen, die nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurden.
Zudem findet die Abmahnung Eingang in deine Personalakte, daher würde ich definitiv dagegen vorgehen.
Hallo, wie ist denn deine Berufsbezeichnung? Arbeitest du zB in der Küche als Hilfskraft dann gehört auch das zu deinen Aufgaben. Im Prinzip muss schon klar sein was für Aufgaben du hast und diese musst du dann auch machen.
Du hast Praktisch eine Arbeitsverweigerung begangen. das Rechtfertigt eine Abmahnung.
Ich bin Büroangestellte.
Ich bin Büroangestellte.