Ist diese Abmahnung gerechtfertigt?
Hallo, ich habe Frage:
Ich soll eine Abmahnung bekommen "wegen früher Feierabend machen".
Meine Arbeitszeit dauert regulär bis 11:30 Uhr, aber dadurch, dass Ferien sind, ist das Arbeitsaufkommen zur Zeit nicht so groß als sonst und ich war mit allen meinen Aufgaben bereits um 10:00 Uhr fertig und fuhr nachhause. Meine Arbeitszeit habe ich natürlich nur bis10:00 Uhr geschrieben.
Zuhause angekommen, erhielt ich einen Anruf meines Chefs, der an diesem Tag unsere Filiale besucht hatte und fragte, wo ich denn sei und was das soll und dass das arbeitsrechtliche Konsequenzen in Form einer Abmahnung nach sich zöge.
Ist das rechtens? Ich hoffe auf gute Antworten.
9 Antworten
Möchtest Du arbeiten oder nicht? Sei froh an einem/Deinem Arbeitsplatz, aber halte Dich an den Vertrag (an Regeln) Ersatz gibt es für jedermann! Rechtens hin oder her, sei Dir doch im Klaren, wenn Dich Dein Chef loswerden will, gibt es für ihn jede Menge Wege, geschweige denn Mittel das zu regeln!
So ist es - deshalb sollte er den bereits von anderen Ratgebern angesprochenen Weg gehen und den Chef von sich aus noch einmal ansprechen (und dabei "kleine Brötchen backen")...
ohne Erlaubnis - verlasen des Arbetisplatzes - bis zu fristlosen Kündigung - sei "dankbar" für nur eine Abmahnung.-
bis zu - war zu lesen in meiner Antwort
in den Bereichen wo es um Menschenleben geht - ist eine fristlose Kündigung - auch von den Gerichten schon bestätigt worden.. oder was würdest du sagen wenn die Beatmung deiner Partnerin davon abhängig ist ???
Reichlich extremes Beispiel - aber gut: Es kommt natürlich auf die jeweilen Umstände an...
Das ist rechtens, du kannst dir deine Arbeitszeit nicht so einteilen,wie du sie möchtest.
Ich hoffe auf gute tips.
Rede mit Deinem Chef. Erklär ihm, dass Du einsiehst einen Fehler gemacht zu haben und gelobe Besserung. Vielleicht sieht er noch einmal von einer Abmahnung ab und es bleibt bei einer mündlichen Ermahnung.
Solltest Du eine Abmahnung bekommen, ist diese rechtens. Auch wenn nicht viel zu tun ist, kann man nicht einfach seine Pflichten verletzen und gehen. Du hast vertraglich vereinbarte Arbeitszeiten die einzuhalten sind. Sollte es wirklich mal so wenig Arbeit geben, ruft man den Vorgesetzten an und bittet um Gleitzeit. Einfach gehen, geht gar nicht.
Eine Abmahnung allein ist allerdings noch kein Beinbruch. Es ist eine Aufforderung sein Verhalten zu ändern und hat eine Warnfunktion. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn ihr eine festgeschriebene Arbeitszeit habt, kannst du nicht einfach selbständig bestimmen, wann du Schluss machst. Gab es denn da keine Instanz die das genehmigen konnte?
In meinem Arbeitsvertrag stehen keine festgeschriebenen Stunden, garkeine, man bekommt nur das Geld was man arbeitetet. Es ist lediglich im Stundenzettel Hefter ein Zettel drin wie sie Arbeitszeiten sind, was aber nicht unterschrieben wurden ist von den Mitarbeitern. Und es war ja alles erledigt und ein zweiter Verkäufer wär auch noch da. Sonst wollen sie doch auch immer überall sparen an Personal kosten.
Ihr habt aber sicher eine Kernarbeitszeit. Du kannst also nicht einfach selbst bestimmen, wann du anfängst und aufhörst.
Eine "Kernarbeitszeit" gibt es nur bei einer Gleitzeitregelung - bitte nicht die Begriffe durcheinander werfen!
"So schnell schießen die Preußen nicht!" heißt das Sprichwort, das auch hier anzuwenden ist. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung würde vom Arbeitsgericht verworfen werden.
Sollte der Fragesteller in Zukunft noch einmal das Bedürfnis haben eher zu gehen, sollte er dem Rat von @hasenfuss67 folgen!