Abmahnung AUSSERHALB der Arbeitszeit auf Werksgelände rechtens?
Hallo! Zu meiner Frage: Wir haben auf dem Werksgelände ein Fussgängerleitsystem. Dieses habe ich am Sonntag(keine LKW´s o.Ä. auf dem Gelände) nach Feierabend kurz verlassen um meinen Heimweg abzukürzen. Nun wurde mir eben gesagt,dass ich im wiederholungsfall mit einer schriftlichen Abmahung rechnen darf! Wäre dies überhaupt rechtens?
4 Antworten
In was für einer Firma arbeitest du denn? Aber Namen darfste hier eh nicht nennen ..
Aber ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine größere Firma handelt, wenn es schon Fußgängerleitsysteme gibt .. dann gibt es sicherlich auch einen Betriebsrat und der wird dir die richtige Auskunft geben.
Ohne deinen vorgeschriebenen Weg hast du null Versicherungsschutz. Die schriftliche Erinnerung ist berechtigt.
Es ist völlig unerheblich ob sich Fahrzeuge auf dem Gelände befinden oder nicht. Betritt man das Werksgelände außerhalb der Dienstzeit oder bewegt sich dort, dann gelten die üblichen Regeln wie während der Arbeitszeit auch.
Eine Abmahnung wäre somit berechtigt und auch zulässig wenn man gegen vertragliche Pflichten zuwiderhandelt - gerade wenn es um die Sicherheit geht.
Ja, denn auch außerhalb der Dienstzeit gelten auf dem Werksgelände die üblichen Regeln.