Darf eine Frau sich laut islamischen Gesetz zuerst scheiden lassen?

8 Antworten

Erstmal rein rechtlich darf sich eine Frau immer scheiden lassen. Was ich im Bezug zum Koran dazu fand ist folgendes.:

Das Recht der Verstoßung hat die Ehefrau nicht. Sie kann sich von ihrem Mann in gegenseitigem Einvernehmen trennen (arab. khulʿ), wobei beide Ehepartner auf gegenseitige Ansprüche verzichten, speziell die Frau auf den ausstehenden Teil ihres Brautpreises. Darüber hinaus kann die Ehefrau die richterliche Trennung (arab. tafrīq) beantragen, wenn der Ehemann seine materiellen Pflichten ihr gegenüber nicht erfüllt oder unfruchtbar ist. Nach der S. unterliegt die Frau einer zumeist dreimonatigen Wartezeit, in der sie nicht heiraten darf, wohl aber von ihrem Mann Unterhalt empfängt. Auch heute noch orientiert sich das Scheidungsrecht in vielen islam. Ländern an diesen Regelungen.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/islam-lexikon/21672/scheidung/

Normalerweise tut sie das über einen Qadi, also einen Islamichen Richter.

Da es in Ländern wie Deutschland, welche die Islamische Eheschließung nicht anerkennen, keine solche Möglichkeit gibt, ist es ratsam

a) nicht ohne Standesamtliche Ehe zu heiraten

b) bei der Eheschließung die Scheidungsvollmacht zu verlangen, sodass die Frau sich selbstständig scheiden kann

Nach Scharia darf sich nur der Mann scheiden. Dazu reicht es, die Frau 3x mündlich zu "verstossen".

Die Frau kann jedoch eine Scheidung einklagen, z.B. wenn der Mann unfruchtbar ist.

Die leichtere Altrrnative ist, dass der Mann der Scheidung zustimmt. "Sich einfach selbst scheiden" so wie der Mann, kann sich die Frau nicht.

Nach Fatwa (islamischem Rechtsurteil) sei es sogar das Recht des Mannes, die Scheidung selbst nach einer Trennung zu verweigern, damit die Frau nicht wen anders heiraten kann.

Natürlich darfs sie, wenn sie gute Gründe dafür anführen kann!

In einer türkische webseite steht das:

Talak, nikah bağının çözülmesi anlamında Türkçe karşılığı boşamadır. Bu da bâin ve ric’î olmak üze­re iki kısma ayrılır. İslam hukukunda boşama yetkisi erkeğe verilmekle birlikte kadın da isterse bu yetkiyi “Tevfîz-i talak” ile kullanabilmektedir. Talak mübah olmakla birlikte Allah’ın en çok nefret ettiği bir ruhsattır.

Auf deutsch:

Der mann hat das recht auf eine scheidung. Aber die frau kann auch ihr recht darauf beanspruchen.