Beschwerde über Nachbarn: Darf der Vermieter Auskunft über Maßnahmen verweigern?

5 Antworten

Hat den der Mieter nicht ein Recht darauf zu erfahren, ob überhaupt etwas und was mit seiner Bescherde passiert ist?

Hat er doch. Der Vermieter hat ihm mitgeteilt, dass Maßnahmen ergriffen wurden. Das ist völlig ausreichend. Was genau der Vermieter veranlasst hat, geht ihn nichts an.

Er hätte dem Mieter übrigens nicht einmal mitteilen müssen, dass er überhaupt was veranlasst hat.

Der Vermieter muss Dir keine Auskunft geben. Du kannst Dich natürlich erneut beschweren.

Wenn etwiger Mieter nun das Gefühl hätte, seine Beschwerde wäre nicht ernstgenommen worden, was könnte er tun?

Mieterbund oder Anwalt einschalten.

ich finde, es ist die sache des vermieters, ob er telefoniert, das gespräch unter 4 augen sucht oder schriftlich mit dem anwalt droht. darüber braucht er dir keine auskunft geben. dein recht ist dagegen, dich weiterhin zu beschwerden, wenn es immer noch lärm gibt. erkundige dich beim mieterschutzbund, wie du ggf. mietminderung durchsetzen kannst.

Wäre das Legitim?

Natürlich wäre das legitim. Der Mieter hat ein Recht auf Abstellung des Mangels, aber nicht auf Auskunft, wie der Vermieter das macht, das ist seine Sache...

Hat den der Mieter nicht ein Recht darauf zu erfahren, ob überhaupt etwas und was mit seiner Bescherde passiert ist?

Nein...

was könnte er tun?

Miete mindern oder ausziehen natürlich...