Abholung storniert, Rücktritt vom Verkauf?
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen einige Artikel bei momox verkauft und gewählt, dass Hermes am Montag zum Abholen kommen soll. Da ich im Internet gelesen habe, dass bei momox betrügerische Handlungen passieren, hab ich den Abholtermin soeben storniert. Kann ich jetzt auch einen Rücktritt von dem Verkauf machen?
Die Waren sind ja noch bei mir und das Unternehmen hat ja auch kein Geld geschickt, das müsste möglich sein oder?
LG Seekers
3 Antworten
- ja klar...
- online Geschäfte kann man alle binnen 2 Wochen widerrufen...
- haben die dir keine Widerruf-Belehrung geschickt? wenn nein: dann kannst du auch in einem Jahr noch widerrufen, wenn die dir vorher keine Widerruf-Belehrung schicken... LOL
LOL niemals! außerdem muss man das nich studieren... da reicht der Deutsch/Rechtskunde Unterricht...
online Geschäfte kann man alle binnen 2 Wochen widerrufen...
- Nur der Käufer kann dies, nicht der Verkäufer
- Nur bei B2C Geschäften, nicht im B2B Bereich.
- Eine Annahmeverweigerung oder Rücksendung erklärt NICHT automatisch den Widerruf eines Vertrags, dazu ist grundsätzlich ein Dreizeiler erforderlich für Rechtssicherheit. Es ist mittlerweile 49 Monate her, dass das Widerrufsrecht novelliert und EU-weit vereinheitlicht wurde.
- momox verkauft die Gelegenheit alte Sachen loszuschlagen... find' ich...
- von B2B kann hier ja nun gar keine Rede sein...
- ok... man sollte schon noch ne eMail oder n Fax schicken...
Die Angabe des Ankaufspreises und der Ausdruck des Lieferscheins durch den Verkäufer sind nicht bindend, sondern sind lediglich als Aufforderung an den Verkäufer zu verstehen, ein Kaufangebot zu machen. Unverzüglich nach Eingang des Kaufangebots erhält der Verkäufer eine Bestätigung über den Empfang des Kaufangebots, die keine Annahme seines Angebots darstellt. Die mögliche Annahme erfolgt durch Mitteilung des Kaufes (per E-Mail) oder durch Überweisung des Kaufpreises. Der jeweilige Kaufvertrag kommt erst mit der Annahme zustande
kannst die einfach ignorieren... nur Post vom Gericht nicht... da kommt aber wohl gar nicht mehr...
außerdem meint daZap, dass es erst mit der Annahme der Ware ernst wird... dazu wird es also nie kommen... stümmt 's?
Ich sende dort gar nichts hin, hab über das Kontaktformular geschrieben, dass ich storniere.
super... dann ist es so, als wär nix passiert... :) bye
ER hat VERKAUFT
- Der Verkäufer ist an das Kaufangebot 10 Tage nach Übersendung des Kaufangebots gebunden.
ja, aber jetzt ist ja nich „10 Tage nach Übersendung“, sondern „1000 mal Sankt-Nimmerleins-Tag vor Übersendung“... stümmt 's? LOL
Du hast einen Vertrag geschlossen und dem Kauf zugestimmt. Somit hat der Käufer das Recht den Artikel zu bekommen. Er kann ihn auch auf Deine Kosten einklagen.
- Der Verkäufer ist an das Kaufangebot 10 Tage nach Übersendung des Kaufangebots gebunden.
Vetrag kommt erst mit Annahme der Ware zustande. Zumindest laut derren AGBs.
Belege bitte ein anderes Studienfach....