Abgebrochene Ausbildung fortsetzen, ein Jahr später?
Hallo,
letztes Jahr im September habe ich meine Ausbildung aus Privaten & Psychischen gründen abgebrochen. Habe dieses Jahr im August eine neue angefangen, vorher handwerk, nun im Büro, was mir garnicht gefällt. die alte habe ich gerade im 3. Lehrjahr abgebrochen, also fehlt mir noch ein Lehrjahr, um es fertigzustellen. Da ich nun in der zwischenzeit auch meinem altem Chef geholfen habe( angemeldet ) und wir zwei zusammen gut arbeiten können und Spaß haben, frage ich mich, ob ich nciht nun die neue Abbrechen kann ( problemlos, da Probezeit ) und meine alte nochmal frisch im 3. Lehrjahr starten kann?
Lieben Gruß!
3 Antworten
das kannst du vermutlich sogar, allerdings nur in dem Betrieb wo du abgebrochen hast, bzw mit deren Zustimmung auch in einem anderen. Und die HWK muss zustimmen.
Hallo, so wie ich es auffasse, bedeuted dieses, das sie mich wohl fortfahren lassen würden?
Von was für einer Ausbildung reden wir konkret? Ich kann ja mal in die Ausbildungsverordnung schauen.
Rollladen - und Sonnenschutzmechatroniker
Es steht nicht in der Verordnung aber in der Handwerksordnung.
§ 27b
(1) Auf gemeinsamen Antrag des Lehrlings (Auszubildenden) und des Ausbildenden hat die Handwerkskammer die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. [....]
Der Handwerkskammer sind theoretisch die Hände gebunden und muss verkürzen. Du solltest sicherheitshalber deine Zwischenprüfung und alle deine Berichtshefte bereit halten.
Ansonsten kannst du noch über § 37 der Handwerksordnung dich zur Gesellenprüfung zulassen
Okay, ich danke dir !
Viel Erfolg.
Ob du die alte Ausbildung fortsetzen kannst, kann dir nur die dortige Handwerkskammer beantworten. Dass du dich jetzt mit deinem damaligen Chef gut verstehst, kann zwar helfen, nützt aber nichts, wenn die Handwerkskammer dagegen ist. Eine Ausbildung soll ja nicht zur Beliebigkeit verkommen
Auf gemeinsamen Antrag von euch beiden könnte es klappen. Siehe hierzu § 7 BBiG. Es muss aber von der Ausbildungsordnung vorgesehen sein § 5 BBiG,
Dein Chef soll bei der Handwerkskammer fragen, wie man das organisiert.
Diese ganzen Bedingungen kann ich nicht nachvollziehen. Gibt genug Azubis die ihren Betrieb wechseln. Nach deiner Ansicht dürfte man nicht den Betrieb wechseln.
Der Ausbildungsbetrieb muss zustimmen, ja.
Aber wenn die HWK dem nicht zustimmt, dann würde es ja bedeuten, dass der vorherige Abschnitt nicht konform mit der Ausbildungsverordnung gehen würde. Das glaube ich aber nicht. DIe HWK wird wohl eher zustimmen.