Mein Nachbar möchte das ich erst ab 11:00 meine Toilettenspülung betätige, weil diese so laut sei und er sonst aufwacht, ansonsten gibt es Krieg hat er gesagt?
Was mach ich jetzt?
Meine Fäkalien den ganzen Tag in der Toilette liegen lassen bis ich von der Arbeit heim komme?
27 Antworten
Wie sähe dann sein Krieg aus? Ihr habt einen Vermieter - an den kann er sich wenden. Entweder bekommt Ihr dickere Wände (wovon ich allerdings nicht wirklich ausgehe) oder es bleibt alles wie es ist. In Eurer Hausordnung wird nichts von Uhrzeiten für die Klospülung stehen! Also bist Du im Recht. So einfach.
Und selbst wenn, Gerichte haben schon bei nächtlichen Duschen entschieden, dass solche Paragraphen nicht rechtens sind, also bei Klospülungen dann erst recht ;).
Natürlich nicht!
Lass dir von dem Nachbarn keinen Schmarrn erzählen. Du darfst auch mitten in der Nacht spülen. Das gehört zu den ganz normalen Geräuschen, die nunmal entstehen, wo Menschen wohnen.
Er kann sich höchstens an die Hausverwaltung bzw. den Eigentümer wenden und um Abhilfe bitten.
Ansonsten würde ich ihn bei der nächsten Drohung direkt anzeigen.
Du hast das Recht auch um 3 Uhr nachts aufs Klo zu gehen, das hat dir keiner zu verbieten. Der Rechtsstaat ist auf deiner Seite und wenn er was macht, zeig ihn an oder sprich mit deinem Vermieter - ganz einfach!
Also, dein Nachbar kann dir das verbieten, wie er lustig ist, es ist dein Recht die Toilettenspülung zu benutzen, auch nachts um 3 und nachts um drei auch fünfmal wenn es sein muss, dass darf er dir gar nicht verbieten. Und wie will er denn Krieg machen?
Die Benutzung der Toilette in einem Haus gehört zu den Sachen, die auch wenn sie im Lärm den Nachbarn stören nicht unter Lärmbelästigung und oder Ruhezeiten fallen, also nein, ich würde natürlich weiterhin meine Klospülung benutzen! Soweit kommt das noch und wenn ein Nachbar Krieg wollen würde... bitte, dann übe ich ab jetzt zwei Stunden pro Tag trommeln...
ansonsten gibt es Krieg hat er gesagt?
Frag ihn doch mal, was er unter Krieg versteht. Vielleicht kann er das etwas mehr konkretisieren. Am besten hast Du auch noch einen Zeugen dabei. Vielleicht kann er es Dir auch schriftlich geben.
Mit seiner Konkretisierung oder seinem Schrieb gehst Du dann zurm Vermieter oder zur Hausverwaltung und berichtest von der Drohung. Ggf. lohnt sich sogar eine Anzeige bei der Polizei, denn Bedrohung ist eine Straftat.
Der Vermieter hat jedenfalls dann den konkreten Anlass für eine schriftliche Abmahnung mit Androhung der Kündigung, falls tatsächlich "Krieg" und die konkret angedrohten Maßnahmen folgen würden.
Ansonsten: Was macht denn das schlimme Geräusch? Der Sturz des Wassers vom Spülkasten in die Toilette? Oder der Abfluss von Wasser und Material durch das Abflussrohr.
Wenn es ersteres ist, kannst Du als Friedensangebot künftig einen Eimer Wasser bereit halten, mit dem Du Deine Fäkalien runter spülst.
Vielleicht arbeitet Dein Nachbar nachts und ist auf die Ruhe bis 11.00 Uhr angewiesen.
Wenn nicht, also wenn er gar keine Arbeit hat und nur nicht schlafen will, wenn andere schlafen, also normale Nachtzeit, brauchst Du keine Rücksicht zu nehmen.
Ist es aber der Durchfluss durchs Abflussrohr, der die störenden Geräusche verursacht, kannst Du nichts machen und dann musst Du auch keine Rücksicht nehmen. Dann ist Dein Nachbar einfach nicht kompatibel zu dem Haus, in dem er wohnt und er müßte sich, wenn er zwingend auf die Ruhe bis 11.00 Uhr angewiesen ist, eine andere Wohnung suchen.
Wenn nicht, also wenn er gar keine Arbeit hat und nur nicht schlafen will, wenn andere schlafen, also normale Nachtzeit, brauchst Du keine Rücksicht zu nehmen.
Auch sonst nicht.