Abbuchung für Strom zurückgebucht... Was soll ich dem Anbieter sagen?
Hallo, vor ein paar Tagen wurde meine Stromrechnung per Lastschrift von meinem Konto abgebucht und aufgrund eines kurzfristigen Engpasses musste ich die Abbuchung widerrufen, um meinen Dispo-Rahmen nicht zu überschreiten.
Wenn ich jetzt meinen Anbieter anrufe... kann ich dann ehrlich zu denen sein oder drohen mir irgendwelche Konsequenzen, wenn ich einfach sage, sorry hatte vor paar Tagen kein Geld? Falls es Ärger geben sollte, würde ich einfach behaupten, dass ich mich vertan habe und einen anderen Betrag zurückbuchen wollte... (also einfach verklickt beim Onlinebanking)
7 Antworten
Überweise den Rechnungsbetrag + pauschal 5 Euro für die Rücklastschrift an den Anbieter
Du wirst eine Mahnung bekommen inclusive Mahngebuehren und Gebuehren fuer die Ruecklastschrift/ Sie werden nicht noch einmal abbuchen. Der Abbuchungsauftrag wurde geloescht, das heisst der Status das bei dir abgebucht werden kann wird entfernt.
Du musst daher schleunigst den Betrag ueberweisen einschliesslich der Ruecklastgebuehr.
Danach kannst du dem Stromanbieter wieder einen neuen Abbuchungsauftrag schriftlich erteilen.
Es entstehen definitiv Gebühren für die Rücklastschrift, welche sich im Bereich von etwa 5 Euro bewegen. Diese solltest du pauschal draufschlagen und dann einfach an den Anbieter überweisen.
Hi,
die werden dir auch ohne das du anrufst eine Mahnung geben. Dort werden zu 99Prozent Mahngebühren ausgewiesen sein die für die dort entstanden sind. Die zahlst du bei der Überweisung ebenfalls und damit hat sich alles erledigt. Die Gebühren können 5EUR oder mehr betragen.
Wenn du die zahlst freuen sie sich weil sie daran auch gewinne machen denn die dürfen Extraaufwand dir in die Rechnung stellen.
Bei weiteren Fragen gerne Kommi hinterlassen.
Ich hoffe ich konnte soweit helfen:)
Gruß
Fayaz
Entstehen sofort Mahngebühren, oder kann man das noch verhindern, wenn man schnell zahlt? (Ich dachte, Mahngebühren gibt es erst ab einer Woche Verspätung oder so)
Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Grundlage für - oftmals extrem überzogene - Mahngebühren.
Die Rücklastschriftkosten muss man schon bezahlen, da frage ich mich allerdings auch, wie die sich "errechnen" (€ 70 RL-Gebühren für € 380 Rückbuchung???)
Kannst Du machen wie Du willst, den Stromanbieter interessiert nur, dass er bei der nächsten Abbuchung sein Geld bekommt (die buchen i. d. R. nach etwa 2 Wochen noch mal ab, incl. Gebühren). Du bekommst aber eh einen Brief.
Oder Du überweist baldigst kommentarlos.
Egal. Wichtig ist nur, dass Du ihnen mitteilst, wann sie das Geld bekommen.
Entstehen sofort Mahngebühren, oder kann man das noch verhindern, wenn man schnell zahlt? (Ich dachte, Mahngebühren gibt es erst ab einer Woche Verspätung oder so)