Ab welchen Betrag spricht man von Zechprellerei?
Hab so ne ähnliche Frage gestern schon gestellt. Ne Freundin hat blöderweiße das Lokal (war im Ausland) ohne zu zahlen verlassen. Es war aber nur ein Betrag in Höhe von 5 Euro. Mehr nicht. Kann ihr eine Strafe drohen? Ihr ist echt peinlich je wieder in dieses Land zu fahren. In nen anderen Forum stand dass die Polizei solchen kleinen Beträge nicht interessieren. Nur wenns mehr wird. Z. B. ab die 100 Euro.
11 Antworten
Warum forscht sie nicht per Internet die Adresse des Lokals heraus und schickt dem Wirt mit einem kurzen Entschuldigungsschreiben die 5 Euro? Ich zumindest würde das so machen, ich hab' auch schon einmal im Wirbel der Aufbruchsstimmung zu zahlen vergessen.
Zechprellerei bleibt Zechprellerei und ist eine Straftat.
Das ist ungefähr so, ob man nun etwas für 5 oder 50 Euro stiehlt.
Aber es kann gut sein, dass die Strafverfolgung eingestellt wird, weil kein Verdächtiger ermittelt werden kann oder die Ermittlung zu hohe Kosten verursachen würde.
Den Begriff gibt es im StGB nicht.
Hallo,
Es spielt keine Rolle, wie hoch der Betrag ist, oder war. Ab dem Zeitpunkt, an dem man eine Leistung beansprucht hat und geht, ohne diese bezahlt zu haben, spricht man von Zechprellerei. Gerne kannst du dies auch auf Google nachlesen. Ob die Polizei wegen 5€ etwas macht, ist zwar eher weniger denkbar, aber deshalb ist es trotzdem Zechprellerei..
Hoffe, ich konnte helfen!
Grüße
Zechprellerei ist es immer, wenn man seine Rechnung nicht bezahlt. warum steckt die Freundin nicht einen Fünf-Euro-Schein in einen Umschlag und schickt das Geld, samt Entschuldigungsbrief an das geprellte Lokal? Dann ist die Sache doch aus der Welt und sie braucht sich keine Gedanken mehr zu machen.
Ab welchen Betrag spricht man von Zechprellerei?
Rechtlich gesehen ab 1 Cent.
In nen anderen Forum stand dass die Polizei solchen kleinen Beträge nicht interessieren.
Dashalte ich für ein Gerücht.