Ausbau des Dachbodens- Was sind meine Rechte

11 Antworten

ist aber die einzige möglichkeit einen mindestgegenwert für die belästigung zu bekommen.

arbeitsbeginn ist in der regel 7.00Uhr (ende der nachtzeitregel= 20 - 7 Uhr )

dagegen ist kaum etwas zu machen, da der vermieter/eigentümer das recht und die pflicht hat, sein objekt in einen verkehrsgünstigen und angemessenen baustandard zu versetzen.

7:30 ist eine durchaus zivile Zeit. Wenn der Lärm und Dreck die Wohnqualität beeinträchtigt, können die anderen Mieter für Dauer der Belästigung die Miete mindern. Ein vernünftiger Bauherr wird da selbst etwas anbieten. Wie hoch diese Minderung ist. ist eine absolute Einzelfallentscheidung.

Es sind ja auch nicht alle Maßnahmen mit Lärm und Dreck verbunden

Handwerker dürfen von 7:00 - 20:00 Arbeiten. Danach muss Ruhe sein und ab dann hast Du das Recht dich zu beschweren.

Für mich kann da etwas nicht stimmen. Eine Hausverwaltung hat nichts zu beschließen und kann auch nicht einfach nur mal eben so. Schaue bitte in die mietvertraglichen Vereinbarungen. Dort wurde geordnet, wer Deine Vermieter und Ansprechpartner sind. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein Ausbau ohne Einbindung der Mieter erfolgt. Hier gibt es sicherlich Absprachen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Nutzung der Bodenräume (durch die Mieter?) einfach so und hinterrücks beendet wurde. Sicherlich gibt es auch hier mietvertragliche Vereinbarungen. Zur Sache: Ziehe aus in eine Pension (0der Privatzimmer, Jugendherberge) und zeige dem Vermieter an, daß, wenn denn der Mietgegenstand wieder benutzbar ist, eine Rückkehr erfolgt und bis zu diesem Zeitpunkt die anfallenden Kosten von der Miete abgezogen werden. Der Vermieter möge zudem so nett sein und das Ende der Bauarbeiten bekannt geben. Alles eigentlich ganz einfach im Mietrecht und in unseren Hütten gibt es diesbezügliche Absprachen etc..

FlubberBlubber 
Beitragsersteller
 10.08.2012, 23:48

Eine Ankündigung erfolgte nicht. Auf einmal begannen sie und haben alles was zuvor auf dem Boden gelagert war auf den Hof geschafft und entsorgt. Im Mietvertrag steht auch nichts.

Haesilein1951  11.08.2012, 10:35
@FlubberBlubber

@FlubberBlubber, dem Rat von Schleudermaxe würde ich nicht folgen. Der Schuss geht nach hinten los und Du würdest auf den Kosten sitzen bleiben.

Einzige Möglichkeit ist die Mietminderung für die Dauer der Maßnahme.

schleudermaxe  13.08.2012, 08:26
@Haesilein1951

Qatsch mit Sauce. Wenn denn der Mietgegenstand wie hier zu 100%, so jedenfalls die Frage, nicht mehr nutzbar ist, wird eben, wie bei jedem Wasserschaden oder Feuer auch, ausgezogen und der Vermieter übernimmt die Folgekosten (oder seine Versicherung, wenn denn diese Sparte abgesichert wurde).

Wende dich an die Verbraucherzentrale, Mietminderung ist so eine Sache, da sind Regelungen zu beachten.