Muss man das FSJ geld der kinder beim Wohngeld angeben?
Hi also wir bekommen wohngeld und ich (15 ) mache jetzt ein FSJ wo ich 300€ pro Monat verdiene jetzt ist meine Frage ob wir das beim wohngeld angeben müssen und ob wir dann weniger bekomm.. und hatte jemand von euch die gleiche Situation und kann mit vielleicht sagen wie viel er davon ungefähr abgeben musste oder wie viel weniger ihr bekomm habt ... das klingt zwar ein bißchen Geld geil aber ich glaube jeder versteht es wenn man 5 Tage lang 9 std Arbeitet dann eh nur 300€(für FSJ in Ordnung ) bekommt und dann erfährt das man davon auch noch was abgeben muss ..
2 Antworten
du musst nie lohn abgeben
es läuft immer so, dass man weniger leistungen bekommt
hier deine mutter
und ja, du musst es angeben
wenn du 2000 verdienst und 2000h4 bekomsmt, musst du nicht die 2000 abgeben, sondern du bekommst einfach nichts
du musst nie abgeben, es wird immer die leistung gekürzt
was auch nur sinn macht
warum sollten sie voll zahlen und fordern, wenn sie einfach direkt einbehalten können?
dann müssen sie nicht warten, ob du zahlst
Ja, bei der Wohngeldantragstellung müssen alle Einkommen angegeben werden. Ob und in welcher Höhe sie in das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen einfließen, entscheidet nicht der Antragsteller sondern die Wohngeldbehörde auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes.
Nur zur Beruhigung, das Taschengeld aus dem FSJ bleibt unberücksichtigt. Unentgeltliche Verpflegung und Unterkunft sind allerdings als Einkommen zu berücksichtigen.