Ab wann muß ein wöchentlicher Dienstplan fertig sein?
Ich arbeite in der Gastonomie und unser Mitarbeiterdienstplan wird wöchentlich neu geschrieben, meistens am Freitag oder Samstag. Nun kommt es aber auch vor, dass der Dienstplan erst Sonntag geschrieben wird. Und weil das so ist kommt es immer wieder auch zu Problemen, da man als Mitarbeiter z.B. Familien- oder Freizeitplanung nicht mehr optimal gestalten kann. Gibt es in dieser Hinsicht eine gesetzliche Empfehlung?
3 Antworten
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für wöchentliche Dienstpläne. Bei organisierten Betrieben (mit Betriebsrat) ist das in den Betriebsvereinbarungen geregelt. Dort prüft der Betriebsrat auch die Dienstpläne und hat Mitspracherecht. Ich empfehle Dir das Betriebsverfassungsgestz zu studieren oder entsprechende Kurse zu besuchen, Deine Fragen bisher gehen alle in diese Richtung. Deine Gewerkschaft (wahrscheinlich NGG für Gastgewerbe) hat Spezialisten für diesen Bereich. Das kostet auch nichts und dort bekommst Du auch Hilfe wenn notwendig.
Es gibt eine Richtlinie, das ein Dienstplan 14 Tage vorher fertig sein muss, dass ist aber in der Gastronomie in der Regel nicht durchsetzbar. Habe selber lange gekellnert und da gab es auch ständig Verschiebungen durch neue Gesellschaften, Ausfall von Aushilfspersonal und viele Reservierungen. Spätestens Freitag abend sollte er aber fertig sein können. Die Festangestellten hatten ihn schon immer für einen Monat und die Lücken haben wir dann gefüllt. Ich würde mal mit dem Chef/der Chefin sprechen oder wer auch immer den PLan erstellt.
Ich arbeite auch in einem Hotel und haben einen direkten Betriebsrat. Laut gesetzt müssen Dienstpläne ab Donnerstag für die nächste Woche ausgehängt werden. Aber an Gesetze wird sich in der Gastronomie ja nicht immer gehalten. Hoffe ich konnte helfen