Ab wann hab ich jmd zugeparkt
der grund ist dieser nette zettel an meinem PKW
Da Sie zum wiederholten mit Ihrem Auto meine Stoßstange berühren , habe ich Fotos davon gemacht.
Sollte ich jetzt oder in Zukunft nur den geringsten Kratzer an meinem PKW entdecken , werde ich Anzeige erstatten.
Wenn Sie noch mal so dicht auf meinen Wagen auffahren und mich absichtlich zuparken, wenn ich nachts zum Einsatz muss, werde ich umgehend die Polizei informieren.
Bitte unterlassen Sie es, sich ständig an fremdem Eigentum zu vergreifen.
ich habe meiner Meinung nach genug Platz gelassen. Also ich hätte da jetzt keine Probleme beim asuparken gehabt. Kann ich jetzt im nachhinein belangt werden? sollte ich zukunft besser aufpassen wie ich parke?
5 Antworten
Als ehemalige "Versicherungstante" im Bereich Schadenbearbeitung kann ich dir versichern, dass er dir gar nichts kann. Wenn er nicht ausparken kann ist es sein Problem. Die Polizei macht da gar nichts keine Sorge. Ich wurde mal so richtig eingeparkt, also konnte wirklich nicht vor und nicht zurück und habe die Polizei angerufen, die sind dann gekommen, haben mich aber nur millimetergenau ausgewiesen. Dem "Zuparker" ist gar nichts passiert. Allerhöchstens rufen sie dich an und bitten dich wegzufahren. Rückwirkend kann er schon mal gar nichts machen. Da enges Einparken kein Straftatbestand ist, kann er dich nicht anzeigen, wofür auch ??
Es handelt sich hier einfach um einen Psychopathen, der sich wichtig machen will und wahrscheinlich zu viel Zeit hat. Leider gibt es von der Sorte mehr als genug. Ich persönlich würde- obwohl ich im Recht wäre- ihm aus dem Weg gehen, da es sonst sein kann, dass irgendwann dein Scheibenwischer abgebrochen ist oder ähnliches. Halt dich besser von dem fern.
hätte ich mir gewünscht, dass man eben bei mir klingelt...und mich fragt ob ich kurz zur seite fahre...wäre gar kein problem..
aber sowas find ich natürlich bisschen unschön...unterstellungen ohne ende...und der letze satz ist der beste
In meinem Bußgeldkatalog steht folgendes: 101024 Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht weg fahren konnte. ( B - 1 ) 20,00€ § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
konnte sie ja. also kanns gar nicht so schwerwiegen gewesen sein!
ist das ein Arzt der diesen Zettel geschrieben hat? Weil aus dem Zitat:"Wenn Sie noch mal so dicht auf meinen Wagen auffahren und mich absichtlich zuparken, wenn ich nachts zum Einsatz muss, werde ich umgehend die Polizei informieren" DAnn haste nicht so gute Karten , aber am besten du parkst garnicht mehr in seiner Nähe,dann haste auch kein STress mehr mit dieser Person
nicht das ich wüsste...also ein Zettel oder sowas hängt nicht im auto.
Man sollte beim Einparken schon etwas Platz lassen, damit der andere etwas Platz für das Ausparken hat, falls er nochmal zurückstoßen muss. Schließlich können ja nicht nur hinter ihm Autos stehen sondern auch vor ihm. Wenn du wirklich bis an die Stoßstange gefahren bist ist das viel zu eng! Ich würde behaupten 30cm Mindestabstand. Und das mit dem Problem beim Ausparken: Nicht jeder kann gleich gut Autofahren.
da fängst ja dann an...der eine kanns noch..der ander würde laufen!
Also, wenn du nicht drangefahren bist, kann er/ sie gar nix machen. Wenn die Person so blöde war das Ding namentlich zu Unterschreiben, bbedroht sie dich und du könntest eine Anzeige wegen Nötigung in Betracht ziehen. Wer mir persönlich zu aufwändig. Auf jeden Fall den Zettel gut verwahren. Der könnte noch mal interessant werden.
leider kein name drunter , aber ich weis wers war