Ab wann gilt das Postgeheimnis?
Ich stelle diese Frage für eine gute Freundin.
Sie hatte mich soeben angerufen, und mir erzählt, dass ihre Eltern - sie ist 16 - ihre Post regelmäßig öffnen. Egal, ob es Werbepost, Post von der Krankenkasse oder beispielsweise Bewerbungen sind. Die Post ist an SIE adressiert. Dürfen dies die Eltern?
Bitte nur Antworten, die wirklich aussagekräftig sind und dem Gesetz entsprechen - §§ - Beispiele ebenfalls gerne!
5 Antworten
Paragraphen hast Du ja schon jede Menge lesen können. Nun von mir noch etwas anderes. So war es bei uns daheim grundsätzlich.
Meine Kinder haben schon von ganz klein auf Post von der Bank erhalten. Die habe ich natürlich geöffnet. Als sie dann etwas größer waren, haben wir diese Dinge gemeinsam angesehen. Als sie dann Post von Freunden bekommen haben, habe ich diese an einen bestimmten Platz gelegt, aber nie geöffnet. Post, egal was, habe ich nicht mehr geöffnet, als sie etwa 12 Jahre alt waren. Sie haben mir sowieso alles gezeigt.
Hier geht es einfach um Vertrauen.
Sie soll ihren Eltern sagen, dass sie ihre Post generell allein öffnen möchte. Sie wird die Post ihnen schon zeigen, wenn es was wichtiges ist. Also z.B. Bankangelegenheten, die sie nicht allein regeln kann oder ähnliches. Werbung oder Post von Freunden sollten von den Eltern nie geöffnet werden
nein das geht sie nix an. ich glaub eltern dürfen nur die post öffnen wenn ihr kind unter 14 jahren alt ist...
Du musst beachten, dass in Brief- und Postgeheimnis unterschieden wird. Der Fall deiner Freundin betrifft wohl eher das Briefgeheimnis.
Alle Schriftstücke, die verschlossen (verklebter Umschlag oder abgeschlossene Schublade, o.ä.) aufbewahrt werden, dürfen nur von einer bestimmten Person bzw. Personengruppe (z.B. Adressat) zur Kenntnis genommen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_Briefgeheimnisses
Danke. Also dürfen ihre Eltern dies definitiv nicht?
Es gibt Ausnahmen in denen die Eltern durchaus die Post öffnen dürfen.
Ja. Im Prinzip nicht. Ich würde aber meinen, dass es bei Behördenpost doch schon Sinn macht, dass sie diese lesen.
Die Post von Brieffreunden oder die Tagebücher sind da schon eine andere Sache, wo es sich eher lohnt sein Recht zu erstreiten. ;-)
Hier gehts einfach nur um eine Zusage einer Bewerbung oder eine Absage - oder Werbepost.
Bei Behördenpost werden sie so oder so seperat angeschrieben, wenn es z.B. eine Anzeige oder eine Vorladung bei Gericht ist.
Nein dürfen die Eltern nicht!
postgeheimniss gilt ab 16...
Sowas find ich absolut gut. Meine Eltern haben damals auch ständig alles geöffnet von mir - Tagebücher gelesen, Bewerbungsrückschreiben geöffnet usw. Ich fand das schrecklich.
Ich werde meiner Freundin mal mitteilen, dass sie ihren Eltern mal verdeutlichen soll, dass sie keine "normale" Post von IHR öffnen dürfen.