Kann ich die Steuernummer im nachhinein auf Rechnungen schreiben und diese dann nachreichen?
Hallo, und zwar möchte ich jetzt schon Produkte verkaufen, habe aber meine Steuernummer noch nicht erhalten, jedoch schon beantragt. Ist es möglich dass ich diese Rechnungen dann nochmal ausstelle und die Steuernummer hinzufüge und die Rechnungen nachreiche ? und was ist mit der Kleinbetragsrechnung ?
Vielen Dank
2 Antworten
Grundsätzlich gehört die Steuernummer (oder USt-ID) zu den Pflichtangaben einer Rechnung
Die Kleinbetragsrechnung für Rechnungen über geringfügige Beträge bis einschließlich 250 Euro. Hier kann auf eine StNr verzichtet werden.
Folgende Dinge müssen aber zwangsläufig enthalten sein:
Name und Anschrift des Rechnungsstellers
Name des Leistungsempfängers
Rechnungsdatum
Leistungsbezeichnung
Entgelt, Steuerbetrag, Steuersatz und eventuelle Hinweise auf eine Steuerbefreiung
Ein nachträgliches Ausstellen ist natürlich möglich, allerdings ohne Rechnung kein Leistungsgebot (also idR) und somit kann es sein das der Leistungsempfänger erst mit erhalt der Rechnung zahlt
Ok danke, gelten diese kleinbetragsrechnungen auch für den online handel ?
Das Steuerrecht unterscheidet da erstmal nicht.
Viele Plattformen lassen dich ohne USt ID nicht mehr handeln, diese ID dient als Nachweis das du steuerlich geführt wirst.
Wie die Plattformen dies nachher Händel weiß ich nicht.